G.I.B NRW

Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Benutzerspezifische Werkzeuge

Navigation

Ausbildungsnachweis für berufliche Pflegeausbildung liegt vor

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat unter Beteiligung der Fachkommission nach § 53 Pflegeberufegesetz den Musterentwurf zum Ausbildungsnachweis erarbeitet. Damit liegt neben der Handreichung für die Kooperationsverträge ein weiteres, grundlegendes Instrument für die praktische Umsetzung der Pflegeausbildung vor. Das Pflegeberufegesetz ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.

Ausbildungsnachweise sind verbindlicher Bestandteil der praktischen Pflegeausbildung. Sie müssen von den Auszubildenden über den gesamten Ausbildungsverlauf geführt und zur abschließenden Prüfung vollständig vorgelegt werden. Um Auszubildenden und Praxisanleitenden ein geeignetes Werkzeug für die Umsetzung der praktischen Ausbildung an die Hand zu geben, beinhaltet der Musterentwurf Nachweisdokumente für alle gesetzlich vorgegebenen und nachzuweisenden Ausbildungsbestandteile. Darüber hinaus enthält er Erläuterungen zum Aufbau und zu seiner Handhabung sowie Vorlagen für Gesprächsprotokolle.

Der Musterentwurf basiert auf den gesetzlichen Vorgaben und bietet auf Bundesebene Orientierung für die Gestaltung der praktischen Pflegeausbildung. Er steht allen Akteuren der Pflegeausbildung in digitaler Form zur Verfügung und kann damit den jeweiligen Einrichtungen und Anforderungen angepasst werden. Mit ihm kann der Ausbildungsnachweis individuell für die Auszubildenden wie ein Lernportfolio zusammengestellt werden, um ihren Lernfortschritt und ihre Kompetenzentwicklung nachvollziehbar zu machen.

Ab sofort kann der Musterentwurf zum Ausbildungsnachweis im Internetangebot des BIBB unter www.bibb.de/pflegeberufe abgerufen werden.

Ansprechpartnerin im BIBB:

Anke Jürgensen; E-Mail: geschaeftsstelle.pflegeberufe@bibb.de

Quelle: BIBB, 16. Dezember 2019