G.I.B NRW

Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Benutzerspezifische Werkzeuge

Navigation

Prognos-Studie: Auswirkungen des Mindestlohns auf die Rentenentwicklung

Hat(te) der gesetzliche Mindestlohn Einfluss auf Rentenentwicklung und individuelle Rentenansprüche? Dieser Frage ist Prognos im Auftrag der Mindestlohnkommission nachgegangen. Die Studie wurde mit dem Dritten Bericht der Mindestlohnkommission veröffentlicht.

Zum 1. Januar 2015 wurde ein gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland eingeführt. Neben den häufig untersuchten Auswirkungen des Mindestlohns auf Zielgrößen wie Löhne, Beschäftigung, Arbeitszeit, Produktivität, Ertragslage oder Wettbewerb kann der gesetzliche Mindestlohn auch Einfluss auf die sozialen Sicherungssysteme und dabei insbesondere auf die Rentenentwicklung haben. Diese Auswirkungen können beispielsweise über Lohn-, Beschäftigungs-, Arbeitszeit- oder Preiseffekte entstehen. Die Studie befasst sich dabei zum einen mit der potenziellen Wirkung des Mindestlohns auf das Rentensystem insgesamt, zum anderen mit den möglichen Effekten mindestlohninduzierter Lohnveränderung auf individuelle Rentenansprüche.

Legt man die Ex-Ante-Schätzungen des Statistischen Bundesamts zur Veränderung der Lohnsummen zugrunde, die noch keine Arbeitszeitreduzierungen berücksichtigen, machen die Analysen zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf die Rentenanpassung im Kern deutlich, dass es zwar einen Effekt auf die Anpassung des aktuellen Rentenwerts und damit der Rentenentwicklung gibt bzw. gegeben hat, dieser Effekt letztlich aber sehr klein ausfällt. Die kontrafaktisch herausgearbeitete Gesamtwirkung ist annähernd Null. Mit anderen Worten, die zentralen Ergebnisdimensionen der Rentenfinanzen – Beitragssatz und Sicherungsniveau – sind vom Mindestlohn quasi unberührt geblieben (+/- 0,1 Prozentpunkte). Unter Berücksichtigung der durch die Arbeitszeitreduzierung weniger stark gestiegenen Monatslöhne ist der Effekt noch geringer.

Auch auf individueller Ebene zeigt sich der begrenzte Einfluss des Mindestlohns. Zwar können die Rentenanwartschaften abhängig vom Lohn vor der Mindestlohneinführung deutlich erhöht werden. Bei langjähriger Beschäftigung im Niedriglohnsektor würden allein durch die Mindestlohneinführung und -erhöhung aber keine armutsvermeidenden Renten erzielt. Wichtig ist bei der Interpretation der Ergebnisse, dass der Haushaltskontext nicht berücksichtigt wurde. Dieser ist beispielsweise für die Frage der Armutsgefährdung im Alter von entscheidender Bedeutung.

Direkt zum Bericht (PDF)

Weitere Infos zur Mindestlohnkommission

Quelle: https://www.prognos.com, 30. Juni 2020