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DGB: Job­cen­ter för­dern Ar­beits­lo­se mit ge­sund­heit­li­chen Pro­ble­men nicht aus­rei­chend

"Arbeitslose, die durch Krankheit oder einen Unfall ihrem Job nicht mehr nachgehen können, haben die Möglichkeit, sich beruflich umzuorientieren. Berufliche Rehabilitation hängt jedoch noch immer zu stark davon ab, wer für die betroffenen Personen zuständig ist - die Jobcenter oder die Arbeitsagenturen", so der DGB.

Arbeitslose, die ihren Antrag auf berufliche Rehabilitation in einem Jobcenter stellen, haben schlechtere Chancen, spezielle Hilfen bewilligt zu bekommen. Bei gemeinsam von Kommunen und den Agenturen für Arbeit geführten Jobcentern kommt auf 62 Arbeitslose ein Reha-Fall. In kommunalen Jobcentern kommt sogar auf 82 Arbeitslose nur ein Reha Fall.

Im Gegensatz dazu haben Arbeitslose bei der Agentur für Arbeit bessere Chancen auf eine Wiedereingliederung. Hier bekommt eine von 28 Personen Reha-Maßnahmen bewilligt. Das Verhältnis hat sich im Vergleich zum letzten Jahr wenig verbessert. Von gleichen Zugangschancen kann weiterhin nicht die Rede sein.

Reha-Vermittler auch in den Jobcentern zur Pflicht machen

Grund für die ungleichen Chancen auf eine Förderung ist, dass die Agenturen für Arbeit spezielle Reha-Vermittler haben müssen – für die Jobcenter gilt das nicht. Der DGB fordert deshalb, dass diese Regelung auf die Jobcenter ausgeweitet wird.  Außerdem müssen die Jobcenter personell und finanziell besser ausgestattet werden, damit sie die Zielgruppe von Arbeitslosen mit gesundheitlichen Einschränkungen angemessen betreuen können.

„Gesundheitliche Probleme verlängern die Arbeitslosigkeit und Arbeitslosigkeit kann gesundheitliche Probleme verstärken. Deshalb brauchen die betroffenen Menschen schnelle und professionelle Unterstützung, um diese Spirale zu durchbrechen –es darf nicht sein, dass diese davon abhängig ist, ob man zufällig am richtigen Ort wohnt und von einer Arbeitsagentur betreut wird“, fordert Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied.

Arbeitsmarkt Aktuell 5/2020

Schlechte Chancen: Jobcenter fördern Arbeitslose mit gesundheitlichen Problemen nicht ausreichend

Arbeitsagentur oder Jobcenter? Welche Chancen Arbeitslose mit gesundheitlichen Einschränkungen haben, eine berufliche Reha-Maßnahme zu bekommen, hängt davon ab, von wem sie betreut werden. Damit sich das ändert, muss es verbindliche gesetzliche Regelungen für alle geben.

Quelle: DGB, 28. September 2020