Coronavirus: Aktualisierte Regelungen zur Umsetzung von arbeitspolitischen Fördermaßnahmen
Das Arbeitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen regelte am 18. März 2020 mit einem Erlass die "Kontaktreduzierte Umsetzung" von arbeitspolitischen Fördermaßnahmen. Zwichenzeitlich wurden die grundsätzlichen Regelungen zur Kontaktreduzierung in der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) geregelt, die auch für den Bereich der arbeitsmarktpolitischen Förderprogramme gelten. Ein neuer Erlass regelt ab heute, den 20.04.2020, die Kontaktreduzierte Umsetzung von arbeitspolitischen Fördermaßnahmen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS).