G.I.B NRW

Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Benutzerspezifische Werkzeuge

Onlinetraining am 09.09.2022

"LSBTIQ* am Arbeitsplatz" für Unternehmensberater*innen

[mehr lesen...]

Handreichung für Arbeitgeber im Pflege- und Gesundheitswesen

[mehr lesen...]

Potentialberatung NRW

Hinweise zum Umgang mit dem Beratungsscheck

[mehr lesen...]
03.04.2023

F 23/039

Kollegiale Fallberatung (PiE)

[mehr lesen...]
05.04.2023

F 23/040

Kurzeinführung PiE (05.04.2023)

[mehr lesen...]
18.04.2023 - 20.04.2023

F 23/024

Transformationsberatung nach dem Modell Green Deal NRW – Methoden und Tools

[mehr lesen...]
20.04.2023

F 23/041

Kompetenzschmiede "Videobasierte Beratung"

[mehr lesen...]
26.04.2023 - 14.06.2023

F 23/038

Hybride Grundlagenschulung TalentKompass NRW

[mehr lesen...]
27.04.2023 - 08.08.2023

F 23/043

Impulsforum "Videobasierte Onlineberatung"

[mehr lesen...]
12.06.2023

T 23/012

Tagung Beratungsstellen PB/TB landesweit

[mehr lesen...]
21.09.2023

F 23/031

LSBTIQ* am Arbeitsplatz: Hintergrundwissen und Handlungssicherheit für Unternehmensberater*innen

[mehr lesen...]

Potentialberatung

Zur Stärkung der Wettbewerbs- und Beschäftigungsfähigkeit insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen fördert die nordrhein-westfälische Landesregierung mit Mitteln der Europäischen Union die Potentialberatung NRW. Mit Hilfe externer Beratungskompetenz und unter Beteiligung der Beschäftigten sollen die Potentiale des Unternehmens ermittelt und darauf aufbauend die Umsetzung notwendiger Veränderungsschritte in die Praxis begleitet werden.

Die Beratung im Sinne des Förderinstrumentes muss demnach unter Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mindestens in einem der Themenfelder Arbeitsorganisation, Digitalisierung, Personalentwicklung, Demografischer Wandel oder Gesundheit erfolgen.

Gefördert werden 40 % der notwendigen Ausgaben für 1 bis 8 Beratungstage, höchstens 400 € pro Beratungstag. Das Förderangebot richtet sich an Unternehmen einschließlich Non-Profit-Organisationen mit Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen und mindestens einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin (Vollzeitäquivalent). Die Potentialberatung NRW kann auch von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Anspruch genommen werden.