G.I.B NRW

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Juristisches Gutachten im Auftrag des NRW-Arbeitsministeriums

Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie ist möglich

Ein vom nordrhein-westfälischen Arbeitsministerium in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten bestätigt, dass ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie möglich ist. Der Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rechtfertige diesen Eingriff des Gesetzgebers, so das Gutachten. Weitere Informationen und das Rechtsgutachten finden sich hier.