Programminfos
Die Landesregierung NRW finanziert in den Ausbildungsjahren 2018/19 bis 2022/23 das durch die Europäische Union geförderte „Ausbildungsprogramm NRW“, im Umfang von jeweils rund 1.000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen. Die Förderung erfolgt in Regionen, in denen eine ungünstige Ausbildungsmarktlage vorliegt, die auf Basis der Bewerber-Stellen-Relation der Bundesagentur für Arbeit ermittelt wird.
- Zielgruppe sind Jugendliche mit mindestens zwei Vermittlungshemmnissen.
- Bei den zusätzlichen betrieblichen Ausbildungsplätzen muss es sich um Ausbildungsberufe nach BBiG/HWO handeln.
- „Positivlisten“ des regionalen Ausbildungskonsenses benennen Ausbildungsberufe, die in der entsprechenden Gebietskörperschaft sinnvoll sind bzw. gute Übernahmechancen besitzen und eine realisierbare Nachfrage bei den Jugendlichen erwarten lassen.
- Die Bildungsträger müssen über eine AZAV-Zertifizierung verfügen.
- Für die Akquise- und Matching-Phase werden auf Basis der genehmigten Teilnehmendenplätze pro Gebietskörperschaft Stellenanteile bemessen. Bis zu 12 Teilnahmeplätze wird ein Stellenanteil von 0,5 pro Monat gewährt, bei 13 – 24 Plätzen 0,75 Stellenanteil, 25 – 36 Plätze eine Stelle und bei mehr als 36 Plätzen 1,25 Stellenanteil.
- Mit dem Ausbildungsprogramm NRW wird in den ersten 24 Monaten ab dem 01. September 2022 ein Zuschuss zur Ausbildungsvergütung sowie eine Begleitung der ausbildenden Unternehmen gefördert.
- Im aktuellen Durchlauf beginnt die Akquise- und Matching-Phase ab dem 1. Mai 2022 und dauert 12 Monate.
- Ausbildende Betriebe erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung für die ersten beiden Ausbildungsjahre in Höhe von 325,- €. Bei einer verringerten Ausbildungsvergütung im Rahmen einer Ausbildung in Teilzeit erfolgt ein Zuschuss von 190,00 € pro Monat und Auszubildendem. Die Förderdauer beträgt maximal 24 Monate.
