Finanzierung
Eine Ausbildung in Teilzeit wird i. d. R. über eine Teilzeitvergütung durch den Arbeitgeber finanziert und ergänzt, bei Bedürftigkeit u. a., staatliche Hilfen aus verschiedenen Quellen. Ob eine Finanzierungsquelle im Einzelfall greift, kommt immer auf die individuelle Situation der Antragstellerin, des Antragstellers an. TEP-Projekte sind dabei behilflich die – oft ökonomisch schwierige Übergangssituation von SGB II-Beziehenden in die Ausbildung beraterisch zu unterstützen. Transparente Strukturen und gute Kontakte zu den beteiligten Stellen sind dabei hilfreich und werden oft über regionale Netzwerke zur Teilzeitberufsausbildung hergestellt (siehe Rubrik „Netzwerke“).


