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G.I.B.-Info 2_09

Teilzeitberufsausbildung

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Finanzierung

Eine Ausbildung in Teilzeit wird i. d. R. über eine Teilzeitvergütung durch den Arbeitgeber finanziert und ergänzt, bei Bedürftigkeit u. a., staatliche Hilfen aus verschiedenen Quellen.  Ob eine Finanzierungsquelle im Einzelfall greift, kommt immer auf die individuelle Situation der Antragstellerin, des Antragstellers an. TEP-Projekte sind dabei behilflich die – oft ökonomisch schwierige Übergangssituation von SGB II-Beziehenden in die Ausbildung beraterisch zu unterstützen. Transparente Strukturen und gute Kontakte zu den beteiligten Stellen sind dabei hilfreich und werden oft über regionale Netzwerke zur Teilzeitberufsausbildung hergestellt (siehe Rubrik „Netzwerke“).

Link Berufsausbildung in Teilzeit Die Broschüre informiert über die neuen Rahmenbedingungen einer Teilzeitberufsausbildung aufgrund der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zum 1. Januar 2020 und bietet zudem einen Überblick über vorhandene staatliche Unterstützungsleistungen an. Hrsg. Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Juli 2021
GIB_Download Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen (TEP). Eine empirische Untersuchung der Programmumsetzung Arbeitspapiere 53, Materialien zu Monitoring und Evaluation, hrsg. von der G.I.B., September 2015
Link Teilzeit ausgebildet - Voll qualifiziert Das Plakat zum TEP-Programm kann über den Broschürenservice des MAGS bestellt werden.