Medienberichte
Die Möglichkeit, eine Ausbildung in Teilzeit zu machen, ist bereits seit 2005 im Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gesetzlich verankert. Tatsache ist aber, dass sowohl Auszubildende als auch Unternehmen nur unzureichend über die Möglichkeiten einer Ausbildung in Teilzeit informiert sind. Dies zu ändern und Beispiele guter Praxis bekannter zu machen, ist ein wichtiges Anliegen der regionalen und bundesweiten Initiativen.










