G.I.B NRW

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7. Erfahrungsaustauschtreffen „Post-Pandemie – Auswirkungen von Corona auf Jugendliche im Übergang Schule-Beruf“

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Werkstattjahr

6. Erfahrungsaustauschtreffen „Motivation fördern und Jugendliche stärken“

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Förderprogramme "Werkstattjahr" und „Ausbildungsprogramm NRW“

EU-Kommissar besucht Duisburger Werkkiste

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Förderprogramm "Werkstattjahr"

Werkstattjahr wird fortgeführt – Aufruf zur Projektumsetzung veröffentlicht

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Werkstattjahr

Das Werkstattjahr reiht sich als niedrigschwelliges Berufsvorbereitungsprogramm in die Übergangsangebote im Rahmen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ein und löste im September 2018 das bisherige Programm Produktionsschule.NRW ab.

Das Förderangebot des Werkstattjahres wendet sich an Jugendliche aus den Rechtskreisen SGB II und SGB III, die eine allgemeinbildende Schule ohne ausreichende Ausbildungsreife verlassen haben und bei denen davon auszugehen ist, dass die Standardangebote der Berufsvorbereitung nicht zum Integrationserfolg führen würden, die aber eine erkennbare Arbeits- und Lernbereitschaft zeigen und die bei Eintritt in die Maßnahme das Lebensalter von 19 Jahren in der Regel noch nicht erreicht haben. Bei der Zielgruppe handelt es sich zumeist um Jugendliche mit mehrfachen arbeitsmarktlichen Vermittlungshemmnissen.

Das Werkstattjahr wird von Bildungsträgern in Kooperation mit Berufskollegs durchgeführt. Ziel ist es, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen an die Aufnahme einer Ausbildung bzw. Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Verknüpfung von Arbeiten und Lernen in realen/betriebsförmigen Dienstleistungs- und Produktionsprozessen heranzuführen. Dabei hat die Vermittlung in Betriebspraktika einen besonderen Stellenwert. Während der Maßnahme sollen die Jugendlichen Ausbildungsreife erlangen und motiviert werden, eine Lern- und Arbeitshaltung zu entwickeln, die sie zur Aufnahme einer Ausbildung oder einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung befähigt. Die Teilnehmenden erhalten im Werkstattjahr eine leistungsbezogene Prämie.

Die G.I.B. NRW unterstützt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Umsetzung des Programms und organisiert Veranstaltungen zum fachlichen Austausch der beteiligten Akteure. Dies erfolgt mit finanzieller Unterstützung durch das Land Nordrhein-Westfalen und den Europäischen Sozialfonds.

 

Ansprechperson
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Maximiliane Berger m.berger@gib.nrw.de 02041 767-153
Katharina Küpper-Schreiber k.kuepper-schreiber@gib.nrw.de 02041 767-303