Programminfos
Berufs- und Familienarbeit zu vereinbaren ist immer noch eine Herausforderung, vor allem für Frauen. Programme und Förderlinien, die mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds in NRW finanziert werden, können Unternehmen und unterschiedliche Zielgruppen dabei unterstützen.
Für Frauen (und Männer) nach einer Familienphase können die Instrumente „Bildungsscheck“, Beratung zur Beruflichen Entwicklung“, die Erwerbslosenberatung, eine online-Beratung über das Weiterbildungsberatungsportal und das Landesportal www.wiedereinstieg.nrw.de für eine berufliche Rückkehr genutzt werden.
Mütter, Väter, vor allem Alleinerziehende und Pflegende von Angehörigen können einen Berufseinstieg erreichen und Ausbildung und Familienpflichten vereinbaren durch die Teilzeitberufsausbildung. Langzeitarbeitslose Frauen können die Erwerbslosenberatung nutzen und ggf.einen Einstieg in den Arbeitsmarkt über öffentlich geförderte Beschäftigung finden.
Die gendersensible Berufsorientierung ist Thema des Projekts Genderkompetent im Rahmen des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss“.
Schließlich bietet die Potentialberatung die Möglichkeit der Gestaltung von familienfreundlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen und ihre Beschäftigten an. Und Projekte im Rahmen des Aufrufs Fachkräfte.NRW können Unternehmen helfen, weibliche Fachkräftepotenziale aufzuschließen und zu entwickeln. Nicht zuletzt bieten ESF-Einzelprojekte Anregungen für neue sinnvolle Ansätze der Arbeitsmarktintegration und Teilhabe.
Im Folgenden werden ausgewählte aktuelle Förderinstrumente kurz skizziert und auf weitere Informationen im Internet hingewiesen:
Beratung zur beruflichen Entwicklung
Über das Landesprogramm "Beratung zur beruflichen Entwicklung" bieten Beratungsstellen allen Beschäftigten und auch Berufsrückkehrenden kostenlose Beratungen an, wenn es zum Beispiel um die folgenden Fragestellungen geht:
- Nach einer Familienphase wieder in den Beruf einsteigen
- Weg vom Minijob, Einstieg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
- Ich möchte beruflich aufsteigen oder mich umorientieren
- Beratung zur Anerkennung meiner im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen
Beratungsstellen für das Programm findet man NRW-weit in jeder Kommune und jedem Kreis.
https://www.mags.nrw/beratung-zur-beruflichen-entwicklung
Bildungsscheck
Mit dem Bildungsscheck, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), fördert das NRW-Arbeitsministerium Aktivitäten zur beruflichen Weiterbildung. Das Angebot können auch Berufsrückkehrende in Anspruch nehmen. Genutzt werden kann der Bildungsscheck von ihnen z. B. für Weiterbildungskurse, mit denen die beruflichen Kenntnisse aufgefrischt oder erweitert werden. Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen vergeben. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke.
Landesportal zum Wiedereinstieg
Forum W, das nordrhein-westfälische Portal zum Wiedereinstieg, informiert umfassend zur Berufsrückkehr und wird gemeinsam angeboten vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales und dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus stehen eine Telefon-Hotline von Nordrhein-Westfalen direkt für Berufsrückkehrende und Beratende bereit. Sie erhalten hier fachkundige Auskunft.
Online-Beratung und Informationen zur beruflichen Weiterbildung
Das Landesportal "Weiterbildungsberatung in NRW" informiert über Fördermöglichkeiten für die berufliche Weiterbildung, listet Kursdatenbanken auf und stellt die verschiedenen Beratungsangebote im Bereich Bildung, Beruf und Beschäftigung dar. Themenbereiche, z. B. zur Berufsrückkehr oder zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, ergänzen das Angebot.
Eine integrierte Onlineberatung, für die speziell geschulte Beraterinnen und Berater zur Verfügung stehen, kann zum Beispiel für Anfragen zu den folgenden Themen genutzt werden: Berufliche Weiterbildung, Rückkehr in den Beruf, Fördermöglichkeiten, berufliche Entwicklung und Orientierung, Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, Nachholen von Abschlüssen.
https://www.weiterbildungsberatung.nrw
Erwerbslosenberatung
Arbeitslose Menschen, vor allem diejenigen, die von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind, benötigen Hilfe und Unterstützung. Das NRW Arbeitsministerium fördert deshalb mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) unabhängige Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren. Die Einrichtungen bieten einzelfallbezogene Beratung zur beruflichen Entwicklung an und informieren über Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Als Lotsen eröffnen sie Zugang zu weiteren Hilfs- und Beratungsangeboten.
Das Beratungsangebot richtet sich an erwerbslose Menschen, unabhängig davon, ob sie Arbeitslosengeld beziehen. Dazu zählen auch Berufsrückkehrende sowie ältere Erwerbslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen und Beschäftigte mit aufstockenden SGB II-Leistungen.
Eine Beratung für erwerbslose Frauen bietet eine Beratungsstelle in Essen an:
http://www.diespinnen.de/beratung.html
Öffentlich geförderte Beschäftigung
Öffentlich Geförderte Beschäftigung (ögB) fördert die Integration und Teilhabe besonders benachteiligter Zielgruppen im SGB II durch sozialversicherungspflichtige und tariflich bzw. ortsüblich entlohnte Beschäftigung. Individuelles Coaching und Qualifizierung unterstützen eine nachhaltige Integration. Langzeitarbeitslosen Frauen und Alleinerziehenden ermöglicht ögB die Teilhabe am Arbeitsleben und einen Einstieg aus der Abhängigkeit von Transferleistungen des SGB II.
Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie
Junge Menschen mit Familienverantwortung haben es oftmals besonders schwer, ihren Wunsch nach einer Berufsausbildung zu realisieren. In dieser Situation bietet eine Ausbildung in vollzeitnaher Teilzeit Müttern und Vätern neue Wege, um erfolgreich in den Beruf einzusteigen. "Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen" (TEP) ist ein Förderangebot, das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert wird. Es bereitet Menschen mit Familienverantwortung (d.h. auch bei Pflege von Angehörigen) auf die Ausbildung vor und begleitet beim Einstieg in die betriebliche Erstausbildung in Teilzeit. Unternehmen erhalten Informationen zur Umsetzung einer Ausbildung in Teilzeit.
Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen (TEP)
https://www.mags.nrw/teilzeitberufsausbildung
Übergang Schule - Beruf
Mit dem Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss. Übergang Schule - Beruf in NRW" wird seit 2012 erfolgreich in allen 53 Kreisen und kreisfreien Städten in NRW ein landesweit einheitliches und effizient gestaltetes Übergangssystem in NRW eingeführt. Ziel ist es präventiv die beruflichen Wege so zu gestalten, dass sich allen jungen Menschen nach der Schule möglichst rasch und direkt eine Anschlussperspektive für Berufsausbildung oder Studium eröffnet.
Die geschlechter- und vielfaltssensible Gestaltung des Landesvorhabens stellt dabei ein qualitatives Querschnittsziel dar. Mit dem begleitenden Projekt „GenderKompetent 2.0 NRW“, umgesetzt von einem Trägerkonsortium mit langjähriger Genderexpertise, werden die handelnden Akteurinnen und Akteure darin unterstützt, regionale Handlungspläne zur Berücksichtigung von Gender bei der Umsetzung von KAoA zu entwickeln, und in einem weiteren Schritt bei der Implementierung tatsächlich die Geschlechtersensibilität als Qualitätsstandards zu berücksichtigen.
Gendersensible Berufsorientierung durch das Projekt Genderkompetent
https://www.mags.nrw/kaoa-gute-praxis
http://www.genderkompetent-nrw.de/
Potentialberatung
Die Potentialberatung ist ein vielfach bewährtes Förderangebot in Nordrhein-Westfalen und unterstützt – mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds – Unternehmen und ihre Beschäftigte, erfolgreich zu arbeiten und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu sichern. In einem ganzheitlichen und beteiligungsorientiert angelegten Modernisierungsprozess besteht hier die Möglichkeit, insbesondere Fragen hinsichtlich einer familienfreundlichen Gestaltung der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit aufzunehmen und betriebsnahe Lösungen zu entwickeln.
Fachkräfte. NRW
Über drei Handlungsfelder will der gemeinsame Projektaufruf von ESF und EFRE vorhandene Fachkräftepotentiale stärken und weiterentwickeln sowie Ideen und Aktivitäten initiieren, die Beschäftigte und Unternehmen besonders vom Fachkräftemangel betroffener Branchen dabei unterstützen, adäquate Lösungen für ihre Fachkräftesicherung und -entwicklung umzusetzen. Im Handlungsfeld 1 „Stärkere Nutzung des Erwerbspotenzials“ sind insbesondere Mütter und Väter, Un- und Angelernte, Menschen mit Migrationshintergrund u. a. im Blick.
Netzwerk W – Wiedereinstieg
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW fördert über einen jährlichen Aufruf ca. 40 Netzwerke zum Wiedereinstieg landesweit. Weitere Informationen dazu und zu den Schwerpunkten und Ergebnissen der Netzwerke seit 2009 stehen auf folgender Internetseite:
http://www.zfbt.de/netzwerk-w/
Kompetenzzentren Frau und Beruf
Landesweit stehen 16 Kompetenzzentren Frau und Beruf, finanziert aus dem Europäischen Regionalfonds und dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Altern, NRW (MGEPA) Vernetzung und Information zur Verfügung, z.B. zu familiengerechter Unternehmenspolitik über Vernetzung und Informationsarbeit zur Verfügung.
http://www.competentia.nrw.de/
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Über regelmäßige Info-Veranstaltungen u.a. geben die Beauftragten für Chancengleichheit in den Jobcentern und in den Agenturen für Arbeit insbesondere für Wiedereinsteiger/-innen nach der Familienphase und Frauen im SGB II-Bezug Auskunft und Beratung.
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-nrw/chancengleichheit