G.I.B NRW

Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Benutzerspezifische Werkzeuge

Online-Veranstaltungen am 16.05.2023, 17.08.2023 und 16.11.2023

Einstiegsseminare zur Gründung von Inklusionsbetrieben

[mehr lesen...]

Bundesweite Aufklärungskampagne

"Inklusionsunternehmen. MehrWert inklusive"

[mehr lesen...]

Veranstaltung am 12.11.2018 in Düsseldorf

10 Jahre Landesprogramm „Integration unternehmen!“ in Nordrhein-Westfalen – Gemeinsam sind wir stark

[mehr lesen...]
06.06.2023

W 23/023

Teilzeitberufsausbildung in der Pflegeausbildung

[mehr lesen...]
13.06.2023

F 23/009

Grundlagenschulung Werkvertrag

[mehr lesen...]
14.06.2023

F 23/018

"Minijob“ – Arbeitsverhältnis zweiter Klasse?"

[mehr lesen...]

Infos

 

 


Übersicht der Integrationsprojekte LWL [mehr lesen]

Übersicht der Integrationsprojekte LVR [mehr lesen]

Programminfos

Inklusionsunternehmen sind rechtlich selbstständige Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes und unterliegen den allgemeinen Markt- und Wettbewerbsbedingungen. Ihr sozialer Auftrag: Sie beschäftigen zwischen 30 % und 50 % schwerbehinderte Menschen dauerhaft in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen. Inklusionsbetriebe oder Inklusionsabteilungen sind rechtlich unselbstständige Teile privatwirtschaftlicher Unternehmen oder öffentlicher Arbeitgeber. Auch sie beschäftigen im erheblichen Umfang Menschen mit Handicap.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Inklusionsunternehmen, -betriebe oder -abteilungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel mit Zuschüssen zu den förderfähigen Gesamtinvestitionen. Grundsätzlich können bis zu 80 %, max. 20.000 Euro je neuem Arbeitsplatz für einen schwerbehinderten Menschen gefördert werden.

Zudem können die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe als Nachteilsausgleich Zuschüsse zu den Personalkosten gewähren. Für den besonderen Betreuungsaufwand erhalten Inklusionsunternehmen monatlich eine Pauschale von bis zu 210 Euro für schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Darüber hinaus kann ein Zuschuss von bis zu 30 % des Arbeitnehmerbruttolohnes gezahlt werden. Weiter stehen ggf. auch die Eingliederungszuschüsse der Agenturen für Arbeit und Jobcenter zur Verfügung.

Link Integration unternehmen! Neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen Informationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW zum Landesprogramm (Link zu www.mags.nrw)
GIB_Download 7 gute Gründe für den Start eines Integrationsunternehmens/zur Einrichtung einer Integrationsabteilung Informationsblatt zum Landesprogramm "Integration unternehmen!", hrsg. vom MAGS NRW, Düsseldorf/September 2018
GIB_Download Landesprogramm "Integration unternehmen!". Kurzinformationen Hrsg. MAGS, März 2023
GIB_Download LVR - Die Förderung von Inklusionsbetrieben Die Information des LVR stellt die Fördermöglichkeiten für Inklusionsbetriebe und die Anforderungen an (Erst-)Konzepte dar. Hrsg. LVR, Köln, Februar 2021
GIB_Download LVR Faktenblatt Inklusionsbetriebe Kurzinformation zur Förderung von Inklusionsbetrieben im Bereich des LVR. Hrsg. LVR, Köln, August 2018
GIB_Download Das BTHG und Inklusionsbetriebe Auswirkungen des BTHG auf Inklusionsbetriebe, Bottrop, Januar 2018
GIB_Download LWL-Budget für Arbeit Wege in den allgemeinen Arbeitsmarkt und Alternativen zur Werkstatt, LWL, Münster 2019
GIB_Download LVR-Budget für Arbeit - Faktenblatt LVR, Köln, Januar 2021
GIB_Download BIH Empfehlungen Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen zur Förderung von Inklusionsbetrieben nach §§ 215 ff. SGB IX, Hrsg. Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen, Münster, September 2018
GIB_Download Aktion Mensch - Lebensbereich Arbeit Förderprogramm Arbeitsplätze in gemeinnützigen Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetrieben; Januar 2019