Programminfos
Die Integration besonders benachteiligter Zielgruppen in das Erwerbsleben ist ein zentrales Ziel der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Vor dem Hintergrund anhaltend hoher Zahlen langzeitarbeitsloser Menschen und im Zusammenhang mit weitreichenden Kürzungen von Angeboten im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung im SGB II hat die Landesregierung – gemeinsam mit den Jobcentern – bereits im Jahr 2012 das Programm „Öffentlich geförderte Beschäftigung NRW“ (ögB) auf den Weg gebracht.
Zu den aktuellen Projekt-Aufrufen der „Initiative Wiedereinstieg NRW“ gehören
- Kooperative Beschäftigung (KoBe)
Die Projekte der Kooperativen Beschäftigung flankieren das THCG und fördern besonders arbeitsmarktferne Arbeitslose. Durch die Kooperation von gemeinnützigen Beschäftigungs- und Qualifizierungsträgern und Arbeitgebern der Privatwirtschaft sollen die Übergangschancen der ehemals Arbeitslosen in ungeförderte Beschäftigung verbessert werden.
Gefördert werden bei gemeinnützigen Trägern ein Betriebscoach, der die fachliche Anleitung unterstützt. Darüber hinaus die Netzwerkkoordination, die u. a. die Aufgabe hat, Träger- und Unternehmensverbünde zu entwickeln.
Die Frist für den Aufruf ist bereits abgelaufen.
- Wettbewerb "100 Ideen gegen Langzeitarbeitslosigkeit"
Durch die Eröffnung neuer zukunftsfähiger Geschäftsfelder sollen neue Beschäftigungschancen für Arbeitslose geschaffen werden. Gefördert werden unternehmerische Lösungen, die die gesellschaftlichen Herausforderungen, Langzeitarbeitslosigkeit, Klimawandel und Digitalisierung angehen und so einen Beitrag leisten, um die negativen Folgen der Coronapandemie für den Arbeitsmarkt abzumildern.
Gefördert werden maximal 50.000 € für 6 Monate für eine Personalstelle zwecks Aufbau oder Weiterentwicklung eines neuen Geschäftsfeldes sowie eine Restkostenpauschale. Mindestens eine langzeitarbeitslose Person muss beschäftigt werden.
- Aktion 10.000 Perspektiven
Langzeitarbeitslose Menschen sollen aufgrund ihres erschwerten Zugangs zum Arbeitsmarkt gefördert werden. Auch neueinstellende Betriebe sollen im Rahmen der Förderung, bei der zeitaufwendigen Einarbeitung unter besonderen Herausforderungen der Pandemie, unterstützt werden.
Gefördert werden pro sozialversicherungspflichtig neu eingestellter langzeitarbeitsloser Person eine Einarbeitungspauschale in Höhe von 1.500 €.
- Aufsuchende Stabilisierungsberatung
Ehemalige Arbeitslose und ihre neuen Arbeitgeber*innen sollen bei der Integration in den Betrieb und bei innerbetrieblichen und persönlichen Herausforderungen unterstützt werden. Ziel ist es, einer frühzeitigen Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen und einer erneuten Arbeitslosigkeit entgegen zu wirken. Zielgruppe sind ehemals langzeitarbeitslose Menschen, die einer voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Gefördert werden in 53 Gebietskörperschaften insgesamt 58 Personalstellen sowie eine Restkostenpauschale.
Die G.I.B. begleitet das MAGS sowie die Arbeitsmarktakteure bei der Umsetzung zahlreicher Ansätze dieser Initiative.
Zudem bietet die G.I.B. – in Kooperation mit den Regionalagenturen – Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen der Projektentwicklung und Beantragung von Projekten an.