G.I.B NRW

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Die G.I.B. - Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH

Die G.I.B. wurde 1986 vom Land Nordrhein-Westfalen als Alleingesellschafter gegründet. Das Land wird vertreten durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales. 

Als landeseigene Gesellschaft richtet die G.I.B. ihre Arbeit darauf aus, die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bei der Verwirklichung ihrer Ziele der Beschäftigungsförderung, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und von Armut und sozialer Ausgrenzung zu unterstützen. Dabei orientieren sich die Initiativen, Programme, Projekte und Förderinstrumente der nordrhein-westfälischen Arbeits- und Sozialpolitik an vier Schwerpunkten:

  • Die zielgruppenbezogenen Programme flankieren die Maßnahmen der Arbeitsagenturen und SGB II-Träger und erproben neue Wege in Arbeit für Menschen, die besondere Schwierigkeiten haben, einen Arbeitsplatz zu finden. Besondere Akzente bei der Integration von behinderten  Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt setzt die Landesinitiative „Integration unternehmen!“, die sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen in Integrationsunternehmen schaffen will.
  • Das Land Nordrhein-Westfalen unternimmt – unterstützt durch die Akteure des Ausbildungskonsenses NRW – erhebliche Anstrengungen, um die Ausbildungssituation Jugendlicher zu verbessern und insbesondere benachteiligte Jugendliche beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf zu fördern. Als erstes Flächenland hat Nordrhein-Westfalen einen systematischen Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf sowie eine flächendeckende Berufsorientierung an allen Schulen eingeführt.
  • Die Arbeitspolitik des Landes erreicht auch die Beschäftigten in den Betrieben. Im Mittelpunkt stehen die Themen Fachkräfteentwicklung, faire Arbeit, Gesundheit und Arbeitsbedingungen. Die Landesregierung hat 2011 die "Fachkräfteinitiative NRW" gestartet. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten mit der „Potentialberatung“ Hilfen zur Modernisierung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, die bei den Beschäftigten ansetzen. Der „Bildungsscheck“ ist ein besonders erfolgreiches Beispiel für die Förderung beruflicher Weiterbildung. Mit ihrem Konzept zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit leistet die Landesregierung zugleich einen arbeitspolitischen Beitrag zur Standortstärkung und -sicherung der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen.
  • Die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ist ein zentrales Anliegen der nordrhein-westfälischen Landesregierung, denn die negativen Auswirkungen von Armut treten an ganz verschiedenen Stellen zu Tage: geringere Bildungs- und Teilhabechancen insbesondere von Kindern und Jugendlichen, überdurchschnittlich lange und hohe Arbeitslosigkeit, erhöhte Morbidität und geringere Lebenserwartung, mangelnde Infrastruktur und geringe Wohnqualität sowie Isolation und Gesundheitsprobleme. Die G.I.B unterstützt die Kommunen in Nordrhein-Westfalen bei der kleinräumigen Sozialberichterstattung und der Entwicklung von ressort- und institutionsübergreifenden Arbeitsstrukturen, die geeignet sind, die komplexen Problemlagen in den Sozialräumen zu bearbeiten, und begleitet Projektträger bei der Umsetzung von Programmen gegen Armut und Ausgrenzung.

Die G.I.B. übernimmt mit ihrer fachlichen Begleitung von Landesprogrammen und -initiativen eine Scharnierfunktion zwischen Land und Regionen. Regionale Entscheidungsträger und Multiplikatoren werden bei der Umsetzung von Landesprogrammen unterstützt, Unternehmen und Träger bei der Realisierung von Vorhaben begleitet, Projekte und Programme einem qualitativen Controlling unterzogen. Umgekehrt bündelt die G.I.B. die Erfahrungen und Wünsche der regionalen Akteurinnen und Akteure gegenüber dem Land.