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Das Versprechen ist universell und die Anstrengungen sind enorm - Förderung schwer zu erreichender junger Menschen nach § 16 h SGB II

G.I.B.-Beiträge zur Arbeits- und Sozialpolitik 2024/25, KOMPAKT. Bottrop, hrsg. von der G.I.B. mbH

Info

Nordrhein-Westfalens Landesregierung möchte möglichst allen Zielgruppen den Weg in einen auskömmlichen Beruf bereiten, nicht zuletzt über die ausgerufene Fachkräfteoffensive NRW. Das ist ein universelles Versprechen, für das enorme Anstrengungen erforderlich sind. Aus gutem Grund: Erwerbsarbeit gilt als bedeutender Faktor, um aus eigener Kraft am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Soziale Teilhabe wiederum ist als stabilisierendes Element der Demokratie nicht hoch genug einzuschätzen. Seit gut einer Dekade ist dabei eine besondere Klientel stärker in den Fokus politischer Bemühungen gerückt: entkoppelte junge Menschen, die durch das Netz der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu rutschen drohen und nur unter erschwerten Bedingungen überhaupt zu erreichen sind. Für ihre Anbindung an Bildungs- und Beschäftigungsstrukturen entwickelte der Bund das Regelinstrument der „Förderung schwer zu erreichender junger Menschen“, verankert im § 16 h des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuches (SGB II).

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