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Erwerbslosenberatungstellen

Bericht 3/2020

hrsg. von der G.I.B., Mai 2020

Der Bericht 3/2020 steht nur als Download zur Verfügung und kann hier heruntergeladen werden.


Seit Januar 2011 fördert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) Erwerbslosenberatungsstellen, in denen erwerbslose Personen eine trägerunabhängige und qualitätsgesicherte Beratung und Begleitung erhalten. Das Angebot richtet sich insbesondere an erwerbslose Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen. Darüber hinaus können auch Erwerbslose nach dem SGB III, ältere Erwerbslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, Berufsrückkehrende sowie Beschäftigte mit aufstockenden SGB II-Leistungen das Beratungsangebot in Anspruch nehmen. Der vorliegende Bericht befasst sich mit Auswertungen zu Ratsuchenden und Beratungen sowie zu den Veranstaltungen in den Erwerbslosenberatungsstellen.

Grundlage der Auswertungen sind Angaben zu Beratungsgesprächen und Veranstaltungen, die die Beraterinnen und Berater im Jahr 2019 in sogenannten „Online-Beratungsprotokollen“ erfasst haben. Neben Angaben zur ratsuchenden Person werden Merkmale zum Beratungsverlauf, zu Inhalten und Ergebnissen der Beratungen sowie zu Gruppenangeboten und Informationsveranstaltungen der Erwerbslosenberatungsstellen festgehalten.