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Interkulturelle Schulung: Kultur- und religionssensibles Hintergrundwissen Schwerpunkt Islam

Ziel der eintägigen interkulturellen IQ Schulung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Jobcentern und Arbeitsagenturen in NRW ist es, Hintergrundwissen zum Thema Islam und seinen verschiedenen Ausprägungen zu vermitteln und für verschiedene Wahrnehmungsmuster von Religionen zu sensibilisieren.

F 19/070

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Die G.I.B. mbH führt seit dem 01.01.2015 das IQ Projekt „Interkulturelle Kompetenzentwicklung und interkulturelle Öffnung in Jobcentern und Bereichen der Arbeitsverwaltung in NRW“ durch.

Ziele und gewünschte Wirkungen des IQ Angebots sind insbesondere die Erweiterung der interkulturellen Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Unterstützung interkultureller Orientierung in der Beratungsarbeit.

Diese Schulung gibt eine Einführung in die Religion des Islam und vermittelt grundlegendes Hintergrundwissen zu seinen unterschiedlichen Ausprägungen.

Zu den zentralen Inhalten gehören:

  • Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Ausprägungen des Islam
  • Sensibilisierung für unterschiedliche Wahrnehmungs- und Deutungsmuster von unterschiedlichen Religionen
  • Auseinandersetzung mit Stereotypen, Vorurteilen und Kategorisierungen gegenüber Religionen

 


 

Daten der Veranstaltung

Methoden Inputs, Übungen, Austausch im Plenum
Zielgruppen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Jobcentern und Arbeitsagenturen in NRW
Veranstaltungsleitung Lars Oberndorf und Sarah Bellan
Veranstaltungsort G.I.B. mbH, Im Blankenfeld 4, 46238 Bottrop
Termin 12.09.2019
von 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Veranstaltungsnummer F 19/070
max. Teilnehmerzahl 16
Anmeldefrist 02.09.2019
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Eine Wegbeschreibung zum Veranstaltungsort finden Sie hier.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.

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