Coachingansätze
In arbeitsmarktpolitischen Programmen und Projekten hat sich die intensive Begleitung von Menschen in Form eines individuellen Coachings als sehr erfolgreich herausgestellt. Das Ziel des Coachings kann in der Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen und hemmenden Rahmenbedingungen ebenso wie in der Heranführung an eine Beschäftigung sowie der Stabilisierung von Beschäftigungsverhältnissen liegen. Die G.I.B. widmet sich der Fragestellung, wie gutes Coaching in Programmen der Arbeitsmarktpolitik gelingen kann.
Zur Beantwortung werden die Coaching-Ansätze in unterschiedlichen Programmen mit Expert*innen aus Praxis, Wissenschaft und Politik diskutiert. Zudem übernimmt die G.I.B. die fachliche Begleitung von zwei Programmen, bei denen das Coaching zentraler Bestandteil ist: Die aktuell beendete aufsuchende Stabilisierungsberatung und die ganzheitliche Betreuung im Rahmen des § 16k SGB II.
Fachdialog zum § 16k SGB II
Mit dem 01.07.2023 trat die zweite Stufe des Bürgergeldgesetzes in Kraft. Damit einher geht auch die Implementierung des neuen Förderinstruments der ganzheitlichen Betreuung gemäß § 16k SGB II. Diese zielt auf den Aufbau und in der Folge die Stabilisierung der Beschäftigungsfähigkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
Die G.I.B. unterstützt die Jobcenter in NRW bei der Implementierung und Umsetzung des § 16k SGB II insbesondere durch die Organisation des Austausches zwischen den Jobcentern sowie MAGS und RD im Rahmen eines Fachdialogs „Coaching im § 16k SGB II“. Dabei orientiert sich die G.I.B. hinsichtlich Themen und Umfang des Formats an den Bedürfnissen und Bedarfen der Jobcenter. Neben dem fachlichen Austausch zur Umsetzungspraxis dienen die Dialoge der Weitergabe von Informationen und Erfahrungen sowie zur Diskussion von Weiterentwicklungsmöglichkeiten der ganzheitlichen Betreuung.
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