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Bericht 2/2023

hrsg. von der G.I.B., Juli 2023

Der Bericht 2/2023 steht nur als Download zur Verfügung und kann hier heruntergeladen werden.

 

Seit 2021 fördert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) Beratungsstellen Arbeit, welche u. a. das Angebot der bisherigen Erwerbslosenberatungsstellen fortsetzen und in denen Ratsuchende eine trägerunabhängige und qualitätsgesicherte Beratung und Begleitung erhalten.

Das Angebot richtet sich insbesondere an erwerbslose Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen. Darüber hinaus können auch Erwerbslose nach dem SGB III, ältere Erwerbslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, Berufsrückkehrende sowie Beschäftigte mit aufstockenden SGB II-Leistungen das Beratungsangebot in Anspruch nehmen. Ein neuer Fokus der Beratungsstellen Arbeit liegt ab 2021 zusätzlich auf der Beratung von Personen in ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen. Der vorliegende Bericht befasst sich mit Auswertungen zu Ratsuchenden und Beratungen sowie zu den Veranstaltungen in den Beratungsstellen Arbeit in den Jahren 2021 und 2022.