Programminfos
Mit dem Bildungsscheck NRW gewährt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) einen Zuschuss zur beruflichen Weiterbildung von Privatpersonen und Beschäftigten.
Gefördert wird der Bildungsscheck NRW aus Mitteln der Europäischen Union.
- Der individuelle Zugang richtet sich an alle Einzelpersonen, insbesondere an Beschäftigte und Berufsrückkehrende mit Wohnsitz in NRW und Bedarf an einer Weiterbildung, die in einem individuellen beruflichen Zusammenhang steht. Dieser ist i. d. R. gegeben, wenn die geplante Weiterbildung im Kontext der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit steht, d. h. eine berufliche Verwertbarkeit gegeben ist.
- Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei Einzelveranlagung nachweislich maximal 40.000 Euro betragen (maximal 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).
- Innerhalb eines Kalenderjahres kann ein Bildungsscheck im individuellen Zugang in Anspruch genommen werden.
- Für die vorgesehene Weiterbildungsmaßnahme darf kein individueller Anspruch auf eine andere Förderung aus Bundes- oder sonstigen Landesprogrammen oder aufgrund von Rechtsvorschriften bestehen.
- Im betrieblichen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an Beschäftigte in kleinen Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und Sitz oder Arbeitsstätte in NRW.
- Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte und Landesbehörden können keinen betrieblichen Bildungsscheck erhalten.
- Unternehmen können bis zu zehn Bildungsschecks pro Kalenderjahr für ihre Beschäftigten in Anspruch nehmen (max. ein betrieblicher Bildungsscheck je Mitarbeiter*in).
- Berufliche Weiterbildungen, bei denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den /die Arbeitgeber*in besteht, sind von einer Bildungsscheck-Förderung ausgeschlossen (z. B. Sicherheitsingenieur*in, Datenschutzbeauftragte*r, Beauftragte*r für Immissionsschutz oder bei Fortbildungen zur Ladungssicherung, Betriebsratsseminare).
- Sofern für die vorgesehene Weiterbildungsmaßnahme ein individueller Anspruch auf eine andere Förderung aus Bundes- oder sonstigen Landesprogrammen oder aufgrund von Rechtsvorschriften besteht, ist eine Förderung über den Bildungsscheck NRW nicht möglich.
Es ist möglich, innerhalb eines Kalenderjahres jeweils einen Bildungsscheck über beide Zugänge zu erhalten.
Die Förderung umfasst 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme entsprechend der durch den/die Weiterbildungsanbieter*in übersandten Rechnung, maximal 500 Euro.
Weiterführende Informationen sowie Informationen für Weiterbildungsanbieter*innen
Ausführliche Informationen zu den Fördervoraussetzungen finden Sie auf der folgenden Seite:
www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck



