Der Bildungsscheck NRW im betrieblichen Zugang wird zum 31.12.2023 eingestellt. Die Beratungsstellen geben ab dem 01.01.2024 keine Schecks für Betriebe mehr aus.
Bereits ausgegebene Bildungsschecks können gemeinsam mit dem Förderantrag bis spätestens 31.03.2029 (Datum des Antragseingangs, Poststempel) vom Weiterbildungsanbieter bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zur Erstattung eingereicht werden.