G.I.B NRW

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05.12.2024

V 24/198

Arbeitskreis - Arbeits- und Gesundheitsförderung

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10.12.2024

V 24/211

Workshop "Anschlussperspektiven THCG"

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13.12.2024

V 24/215

Chancengleichheit am Arbeitsmarkt - BCA-Online-Austausch

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Rahmenvereinbarung Inklusion

Die Verbesserung der beruflichen Integration von arbeitsuchenden Menschen mit Beeinträchtigungen, ist auch im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention ein aktuelles und wichtiges Thema in der Arbeitsmarktpolitik. Für eine inklusive Gesellschaft und die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen haben sich das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW), die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit (RD NRW), der Städtetag NRW sowie der Landkreistag NRW zusammengetan und die "Rahmenvereinbarung Inklusion" geschlossen. Sie stellt, so ist es in der Rahmenvereinbarung formuliert, „aus Sicht der Vereinbarungspartner und vor dem Hintergrund des Auftrages der Grundsicherung für Arbeitsuchende die wichtigsten Handlungsfelder zur Verbesserung der beruflichen Integration beeinträchtigter Menschen dar und enthält Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der Inklusionskompetenzen in den Jobcentern in Nordrhein-Westfalen.“ Durch gemeinsame Anstrengungen sollen die Rahmenbedingungen in den Jobcentern für die berufliche Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen in Nordrhein-Westfalen weiter verbessert werden.

Die sechs Handlungsfelder sind wie folgt formuliert:

1.  Inklusion als Aufgabe für die gesamte Organisation und als Führungsaufgabe

2.  Weiterentwicklung der Zugänglichkeit

3.  Weitere Stärkung der Beratungskompetenz der Mitarbeiter*innen der Jobcenter

4.  Gewinnung der Arbeitgeber

5.  Chancen verbessern für junge Menschen mit Beeinträchtigung

6.  Weiterentwicklung der Netzwerkarbeit

In den Jahren 2018 und 2019 sind 47 der 53 Jobcenter in Nordrhein-Westfalen der „Rahmenvereinbarung Inklusion“ beigetreten und haben sich damit bereit erklärt, die Ziele der Vereinbarung umzusetzen.

 

Begleitgremium Rahmenvereinbarung Inklusion

Unterstützend zur Rahmenvereinbarung Inklusion gibt es ein Begleitgremium. Hier tauschen sich die beteiligten Akteure zusammen mit Vertreter*innen der Jobcenter, Betroffenenverbänden und der G.I.B. über weitere Umsetzungsmöglichkeiten und aktuelle Themen in diesem Bereich aus. Daraus sind Aktivitäten wie z. B. der Fachtag Inklusion oder die Workshopreihe Barrierefreiheit entstanden.

 

Reader Inklusion

Um die Umsetzung der Rahmenvereinbarung transparent zu machen und den Austausch untereinander zu fördern, stellen mehrere beigetretene Jobcenter ihre Ansätze zur Verbesserung der beruflichen Integration von arbeitsuchenden Menschen mit Beeinträchtigungen in einem Reader vor. Ein Kontaktfeld zu jedem Ansatz gibt die Möglichkeit, mit der Ansprechperson des jeweiligen Jobcenters in den Austausch zu treten. Der Reader setzt auch das Signal, dass die Umsetzung der „Rahmenvereinbarung Inklusion“ Fahrt aufnimmt und Inklusion kein Randthema mehr ist.

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Ansprechperson
E-Mail
Telefon
Daniel Susewind d.susewind@gib.nrw.de 02041 767-225