G.I.B NRW

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Benutzerspezifische Werkzeuge

Erfahrungsaustausch für INQA-Coaches am 10. Oktober 2024

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Gutes Praxisbeispiel INQA-Coaching aus NRW

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Bereits 1.000 INQA-Coaching Schecks bundesweit ausgegeben

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100. INQA-Coaching Scheck ausgegeben

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INQA-Coaching

Start der INQA-Erstberatung in NRW

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22.08.2024

V 24/040

Kollegiale Fallberatung - Arbeitsrechtliche Fragen II/2024

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27.08.2024

V 24/140

TEP-Online Workshop "Finanzierung während der Ausbildung"

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27.08.2024

V 24/116

Redezeit - Forum für Berater*innen der Beratungsstellen Arbeit NRW

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05.09.2024

V 24/141

Kollegialer Praxisaustausch im landesweiten Netzwerk gegen Arbeitsausbeutung III/2024

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10.09.2024

V 24/125

ValiKom - Verfahren zur Validierung von berufsrelevanten Kompetenzen

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12.09.2024

V 24/100

Sommerakademie - 2024

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16.09.2024 - 17.09.2024

V 24/128

Aufenthaltsrecht sowie Zugang zum Arbeitsmarkt und zu sozialen Leistungen für EU-Bürger/innen, Angehörige von Drittstaaten und Menschen mit Fluchthintergrund

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19.09.2024

V 24/035

Kollegiale Fallberatung - Sozialrechtliche Fragestellungen III/2024

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Programminfos

Wer kann INQA-Coaching nutzen?

  • Unternehmensform: Das Unternehmen ist rechtlich selbstständig, gehört den freien Berufen an oder ist gemeinnützig.
  • Sitz und Arbeitsstätte: Beide liegen in Deutschland (im Bundesland der INQA-Beratungsstelle oder in einem angrenzenden Bundesland).
  • Beschäftigtenzahl: Das Unternehmen hat mindestens einen vollzeitbeschäftigte*n sozialversicherungspflichtige*n Beschäftigte*n (im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung sowie während des INQA-Coachings) sowie insgesamt weniger als 250 Beschäftigte (gemessen in Jahresarbeitseinheiten).
  • Umsatz: Das Unternehmen hat einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro.
  • Gründungsjahr: Das Unternehmen besteht seit mindestens 2 Jahren am Markt oder bei Änderung der Rechtsform liegt die Gründung mehr als 5 Jahre zurück (bei Scheckvergabe).

Darüber hinaus sind weitere Bedingungen zu erfüllen, die im Gespräch mit einer INQA-Beratungsstelle (IBS) geklärt werden. Das Gespräch mit der IBS ist verpflichtend.

 

Logo INQA-Coaching   Logo: Gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, kofinanziert von der Europäischen Union