G.I.B NRW

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Digitale Veranstaltung am 06.06.2024

Erfahrungsaustausch für INQA-Coaches

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100. INQA-Coaching Scheck ausgegeben

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INQA-Coaching

Start der INQA-Erstberatung in NRW

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30.04.2024

V 24/044

Vermittlungsoffensive - Online Werkstattgespräch zum Absolventenmanagement

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14.05.2024

V 24/072

Arbeitsmarktpolitische Potenziale des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

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15.05.2024 - 16.05.2024

V 24/038

Aktuelle Rechtsprechung zum SGB II

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24.05.2024

V 24/094

Kollegialer Praxisaustausch im landesweiten Netzwerk gegen Arbeitsausbeutung II/2024

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29.05.2024

V 24/061

Trägeraustausch zur Umsetzung des 16k SGB II

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Programminfos

Wer kann INQA-Coaching nutzen?

  • Unternehmensform: Das Unternehmen ist rechtlich selbstständig, gehört den freien Berufen an oder ist gemeinnützig.
  • Sitz und Arbeitsstätte: Beide liegen in Deutschland (im Bundesland der INQA-Beratungsstelle oder in einem angrenzenden Bundesland).
  • Beschäftigtenzahl: Das Unternehmen hat mindestens einen vollzeitbeschäftigte*n sozialversicherungspflichtige*n Beschäftigte*n (im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung sowie während des INQA-Coachings) sowie insgesamt weniger als 250 Beschäftigte (gemessen in Jahresarbeitseinheiten).
  • Umsatz: Das Unternehmen hat einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro.
  • Gründungsjahr: Das Unternehmen besteht seit mindestens 2 Jahren am Markt oder bei Änderung der Rechtsform liegt die Gründung mehr als 5 Jahre zurück (bei Scheckvergabe).

Darüber hinaus sind weitere Bedingungen zu erfüllen, die im Gespräch mit einer INQA-Beratungsstelle (IBS) geklärt werden. Das Gespräch mit der IBS ist verpflichtend.

 

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