Programminfos
Das Werkstattjahr wird für das Maßnahmejahr 2020/21 (inklusiver einer Option für das Maßnahmejahr 2021/22) fortgeführt. Der Förder- und Durchführungszeitraum des Programms ist: 01.09.2020 bis 31.08.2021.
Das Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Durchführung von berufsorientierenden Maßnahmen mit betrieblichen Praxisphasen für die von den Agenturen für Arbeit (Rechtskreis SGB III) zugewiesenen Teilnehmenden. Zudem fördert das Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen eine Leistungsprämie für die von den Agenturen für Arbeit (Rechtskreis SGB III) oder den Jobcentern (Rechtskreis SGB II) zugewiesenen Teilnehmenden bei der Durchführung von berufsorientierenden Maßnahmen mit betrieblichen Praxisphasen.
Maßgeblich für die Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Punkt 2.9 der ESF-Förderrichtlinie in der jeweils aktuellsten Fassung.


