Geschlechtergerechtigkeit
Ein Baustein für mehr Geschlechtergerechtigkeit ist u.a. das Querschnittsziel „Gleichstellung von Frauen und Männern“ im Europäischen Sozialfonds (ESF). Die G.I.B. fördert das Querschnittsziel im Rahmen der fachlichen Begleitung und des Monitoring der ESF-Programme und Ansätze des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW. (https://www.mags.nrw/esf-antrag).
Die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern und Ungleichheiten zu beseitigen ist in den Artikeln 2 und 3 des Amsterdamer Vertrages seit 1999 als Ziel aller europäischer Mitgliedsstaaten formuliert worden.
In der laufenden Förderphase (2014 – 2020) werden im ESF drei Querschnittsziele verfolgt: „Nachhaltige Entwicklung“, „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“ und „Gleichstellung von Frauen und Männern“.
Das Operationelle Programm des ESF für Nordrhein-Westfalen wird „das Gleichstellungsziel in allen Programmphasen, Prioritätsachsen und auf allen Ebenen des Programms beachten.“„Durch eine Berücksichtigung von Gender Mainstreaming soll das System der Umsetzung und Begleitung so ausgestattet werden, dass die Gleichstellung der Geschlechter effektiv gefördert wird. Ergänzend werden im Sinne einer Doppelstrategie spezifische Fördermaßnahmen in den einzelnen Investitionsprioritäten durchgeführt. Bei der Gestaltung von Förderinstrumenten wird der geschlechtergerechte Einsatz berücksichtigt.“
Querschnittsziel „Gleichstellung von Frauen und Männern“
Folgende Aufgaben werden insbesondere beim Querschnittsziel „Gleichstellung von Frauen und Männern“ im ESF bis 2020 gesehen:
- Die dauerhafte Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben und existenzsichernde Beschäftigung
- Die Stärkung des beruflichen Fortkommens von Frauen
- Das Problem Frauen- und Kinderarmut und seine Reduzierung
- Die Reduzierung der geschlechtsbezogenen Aufteilung und der Abbau von Geschlechterstereotypen auf dem Arbeitsmarkt bzw. in der allgemeinen und beruflichen Bildung
- Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die gleichberechtigte Verteilung von Betreuungspflichten (Kinder und kranke bzw. alte Angehörige)
- Der Abbau von (steuerlichen) Fehlanreizen auf Bundesebene, um Erwerbswünsche von Frauen nicht zu konterkarieren
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