Über uns
Die G.I.B. – Gestaltung, Innovation und Beratung in der Arbeits- und Sozialpolitik GmbH ist eine Landesgesellschaft mit dem Ziel, die Arbeits- und Sozialpolitik in NRW zu unterstützen und zu fördern.
Der G.I.B. übernimmt hierbei insbesondere folgende Aufgaben:
- Beratung der Landesregierung NRW bei der Entwicklung von Förderprogrammen, Initiativen und Modellprojekten
- Erarbeitung von Stellungnahmen und Gutachten in Zusammenhang mit der Beantragung öffentlicher Fördermittel
- Information über bestehende Fördermöglichkeiten
- Entwicklung und Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen
- Konzeptionelle und technische Hilfe sowie fachliche Begleitung bei der Umsetzung von Maßnahmen
- Monitoring und Evaluierung von ESF-kofinanzierten Förderprogrammen
Die G.I.B. wurde 1986 vom Land Nordrhein-Westfalen als Alleingesellschafter gegründet. Das Land wird vertreten durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
Unser Organisationsplan zum Download
Unser Leitbild
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Unser Selbstverständnis
Arbeit und Ausbildung spielen im Leben der Menschen eine zentrale Rolle. Sie ermöglichen die individuelle Teilhabe an der Gesellschaft und sind damit entscheidende Faktoren für ein selbstbestimmtes Leben und für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land.
Arbeitslosigkeit und Armut zu bekämpfen, den Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und faire Arbeitsbedingungen in zukunftsfähigen Betrieben für alle Menschen in Nordrhein-Westfalen zu schaffen, sind die Ziele der Landesregierung. Als Beschäftigte einer landeseigenen Gesellschaft fühlen wir uns diesen Zielen verpflichtet.
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Unsere Dienstleistungen
Seit 1986 unterstützt die G.I.B. die Akteurinnen und Akteure in Nordrhein-Westfalen bei der Umsetzung arbeits- und sozialpolitischer Initiativen und Programme und der Entwicklung innovativer Konzepte und Projekte. Wir arbeiten in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes. Dabei erbringen wir unsere Dienstleistungen als Unternehmen selbstständig und eigenverantwortlich. Wir tun dies, indem wir den arbeits- und sozialpolitischen Akteuren auf der Landesebene, in den Kommunen und Projekten vor Ort Information, Beratung und Fortbildung anbieten. Wir begleiten Programme und Initiativen von der Ideenentwicklung bis hin zur Bewertung ihrer Ergebnisse.
Unsere Eigenständigkeit bei gleichzeitiger Nähe zur Landesregierung, der intensive Austausch mit den arbeits- und sozialpolitischen Akteuren in den Regionen und eine internationale Perspektive erlauben es uns, gute Praxis in der Arbeits- und Sozialpolitik zu identifizieren und eigene politische Vorschläge zu entwickeln.
Mit unserer Arbeit tragen wir dazu bei, die Wirksamkeit arbeits- und sozialpolitischer Interventionen zu verbessern. Das kommt einerseits den Menschen zugute, die beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf benachteiligt sind, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, die Schwierigkeiten haben, faire Arbeit zu finden, deren Arbeitsplätze zukunftsfähig gestaltet werden müssen. Andererseits profitieren die Betriebe, deren Wettbewerbsfähigkeit auf qualifizierten und motivierten Beschäftigten aufgebaut ist. Unsere Erfahrungen in diesem Prozess spiegeln wir zurück an die Landesregierung. So entsteht eine umfassende arbeits- und sozialpolitische Perspektive, in die unterschiedliche Sichtweisen von Politik und Verwaltung, von Regionen und Kommunen, von Verbänden, Wirtschaft und Gewerkschaften einfließen.
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Qualität unserer Arbeit
Unser Ziel ist, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Dienstleistungen anzubieten, sowohl für unsere Kunden und Kundinnen, als auch innerhalb der G.I.B. Deshalb kontrollieren wir systematisch die Qualität aller Dienstleistungen und Produkte und befragen regelmäßig unsere Kunden und Kundinnen. Bei unserem Handeln sind wir dem Grundsatz des wirtschaftlichen und sparsamen Umgangs mit den Ressourcen verpflichtet.
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Miteinander in der G.I.B.
Eine wesentliche Voraussetzung für wirkungsvolle Dienstleistungen und Produkte ist eine gute Gestaltung unserer Arbeitsbedingungen. Durch Personalentwicklung, flexible Arbeitszeiten und betriebliches Gesundheitsmanagement schaffen wir den organisatorischen Rahmen, unsere Fähigkeiten und Fertigkeiten optimal einsetzen und weiterentwickeln zu können. Vielfalt betrachten wir als eine Stärke unserer Belegschaft. Wir schätzen die Verknüpfung unterschiedlicher Erfahrungen mit neuen Sichtweisen und Impulsen. Wir lernen voneinander und miteinander. Dazu entwickeln wir gemeinsam verbindliche Formen der Zusammenarbeit und gehen kollegial, wertschätzend und respektvoll miteinander um.
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Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
Die G.I.B. GmbH setzt in einzelnen Arbeitsprozessen unterstützend Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (KI) ein. Die eingesetzten KI-Anwendungen fallen nicht unter die in Anhang III KI-VO gelisteten Hochrisiko-Anwendungsfälle und sind nach dem risikobasierten Ansatz der KI-Verordnung als Systeme mit minimalem bzw. begrenztem Risiko einzustufen. Sie werden insbesondere zur Strukturierung von Informationen, zur Erstellung von Textentwürfen sowie zur Analyse und Aufbereitung von Inhalten verwendet. Der Einsatz von KI erfolgt ausschließlich unter Verantwortung von Mitarbeitenden der G.I.B. GmbH. Ergebnisse KI-gestützter Anwendungen werden vor ihrer Verwendung fachlich geprüft und gegebenenfalls angepasst. Es werden keine automatisierten Entscheidungen im rechtlichen Sinne getroffen. Entscheidungen, Bewertungen und Veröffentlichungen erfolgen stets durch verantwortliche Personen. Beim Einsatz von KI-Systemen beachtet die G.I.B. GmbH insbesondere folgende Grundsätze:
- Rechtmäßigkeit und Transparenz: Der Einsatz erfolgt im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie weiterer einschlägiger Regelungen.
- Datenschutz und Datensicherheit: Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit hierfür eine rechtliche Grundlage besteht und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten getroffen sind. Das Nähere entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
- Menschliche Kontrolle: KI-Systeme dienen ausschließlich der Unterstützung von Arbeitsprozessen. Eine eigenständige Entscheidungsfindung durch KI findet nicht statt.
- Qualitätssicherung: KI-generierte Inhalte werden vor Verwendung durch qualifizierte Mitarbeitende inhaltlich geprüft, insbesondere im Hinblick auf Richtigkeit sowie auf mögliche urheberrechtlich geschützte Fremdinhalte in KI-Ausgaben. Aufgrund dieser redaktionellen Kontrolle und der hierfür bestehenden redaktionellen Verantwortung der G.I.B. GmbH entfällt eine gesonderte Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO (siehe https://ai-actlaw. eu/de/artikel/50/) für einzelne Beiträge. Der vorliegende Hinweis dient der allgemeinen Transparenz.
- Mitarbeitende, die KI-Systeme im Auftrag der G.I.B. GmbH nutzen, werden vor deren Einsatz verpflichtend geschult. Neu eintretende Mitarbeitende durchlaufen eine entsprechende Schulung mit abschließendem Teilnahmenachweis. Damit unterstützt die G.I.B. GmbH die Entwicklung angemessener KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten im Sinne von Art. 4 KI-VO – über den gesetzlichen Mindeststandard hinaus. Mit einer unternehmensweit geltenden Rahmenbetriebsvereinbarung zum Einsatz Künstlicher Intelligenz schafft die G.I.B. GmbH des Weiteren verbindliche Regelungen und einen transparenten Rahmen für den verantwortungsvollen Umgang mit KI – ein wichtiges Qualitätsmerkmal, das den Anspruch unterstreicht, technologische Innovation mit dem Schutz und den Interessen der Mitarbeitenden in Einklang zu bringen.
Die G.I.B. GmbH verfolgt das Ziel, digitale Technologien verantwortungsvoll einzusetzen und dabei Transparenz, Datenschutz und fachliche Qualität sicherzustellen.
Stand: 27.10.2026 · Version 1.0