KoKo trifft…SiA NRW: Hochschulstudium und duale Berufsausbildung in einem! Online
V 24/076
Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!
Die "KoKo trifft" Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter*innen der Kommunalen Koordinierungsstellen KAoA.
Ziel des Formates ist es, den Teilnehmenden fundiertes Expert*innenwissen durch eine*n Referierenden zu einem spezifischen Thema zu vermitteln, sie in den Austausch mit und untereinander zu bringen und über Möglichkeiten der operativen Umsetzung im Rahmen der Landesinitiative "Kein Abschluss ohne Anschluss" zu diskutieren.
Der nun vierte Termin dieses Formats findet am 10.04.2024 statt und wird per Videokonferenz durchgeführt. Dort haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, Fragen zur studienintegrierenden Ausbildung zu stellen, ihr Wissen dazu zu vertiefen und Anknüpfungspunkte im Rahmen der Umsetzung der Landesinitiative zu identifizieren und zu diskutieren.
Organisatorischer Hinweis: Die Veranstaltung richtet sich an einen eingeschränkten Teilnehmendenkreis. Eine Anmeldung ist nur über den entsprechenden Einladungs-Link möglich.
Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union.
Daten der Veranstaltung
Methoden | Fachvortrag mit anschließender Diskussion, Praxis-Input & Austausch im Plenum |
Zielgruppen | Mitarbeiter*innen der Kommunalen Koordinierungsstellen KAoA |
Veranstaltungsleitung | Lilia Gutenberg, Annika Niehoff, G.I.B. NRW |
Referent/in | Prof. Dr. Nicole Naeve-Stoß, Ellen Stollenwerk |
Veranstaltungsort | Online |
Termin |
10.04.2024
von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Veranstaltungsnummer | V 24/076 |
max. Teilnehmerzahl | 204 |
Anmeldefrist | 29.03.2024 |
Teilnahmebetrag | Die Veranstaltung ist kostenlos. |
Hinweise für Teilnehmende
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.