Kollegiale Fallberatung - Sozialrechtliche Fragestellungen I/2024
V 24/033
Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!
Im Rahmen der Kollegialen Fallberatung wird den Berater*innen der Beratungsstellen Arbeit die Möglichkeit gegeben, ihre eigenen Praxisfälle und Fragestellungen im Kreis der Kolleg*innen zu besprechen sowie unter juristischer Anleitung verschiedene Lösungsansätze zu erabeiten. Darüber hinaus wird Frau Rechtsanwältin Ina Thomas für die Beratung relevante Fallbeispiele aus der aktuellen Rechtsprechung darstellen und anhängige Rechtsfragen vor dem Bundessozialgericht (BSG) vorstellen.
Zur besseren Planung und Vorbereitung bitten wir darum, uns Praxisfälle oder Fragestellungen im Vorfeld kurz skizziert in einer Mail an Helmut Kleinen (h.kleinen@gib.nrw.de) oder Michaela Kohls
(m.kohls@gib.nrw.de) mitzuteilen.
Den Zugangslink zu dieser Onlineveranstaltung erhalten Sie nach Anmeldeschluss.
Organisatorischer Hinweis: Die Veranstaltung richtet sich an einen eingeschränkten Teilnehmendenkreis. Eine Anmeldung ist nur über den entsprechenden Einladungs-Link möglich.
Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union.
Daten der Veranstaltung
Methoden | Vortrag, Diskussion, Fallarbeit |
Zielgruppen | Berater*innen der landesgeförderten Beratungsstellen Arbeit NRW |
Veranstaltungsleitung | Michaela Kohls, G.I.B. mbH |
Referent/in | Rechtsanwältin Ina Thomas, Iserlohn |
Veranstaltungsort | Online |
Termin |
21.03.2024
von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Veranstaltungsnummer | V 24/033 |
max. Teilnehmerzahl | 25 |
Anmeldefrist | 05.03.2024 |
Teilnahmebetrag | Die Veranstaltung ist kostenlos. |
Hinweise für Teilnehmende
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.