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Kollegiale Fallberatung - Sozialrechtliche Fragestellungen II/2024

Diese Veranstaltung richtet sich ausschließlich an die Berater*innen der landesgeförderten Beratungsstellen Arbeit NRW.

V 24/034

Im Rahmen der Kollegialen Fallberatung wird den Berater*innen der Beratungsstellen Arbeit die Möglichkeit gegeben, ihre eigenen Praxisbeispiele und Fragestellungen im Kreis der Kolleg*innen zu besprechen, sowie unter juristischer Anleitung verschiedene Lösungsansätze zu erabeiten. Darüber hinaus wird Rechtsanwältin Ina Thomas für die Beratung relevante Fallbeispiele aus der aktuellen Rechtsprechung darstellen und anhängige Rechtsfragen vor dem Bundessozialgericht (BSG) vorstellen.

Zur besseren Planung und Vorbereitung bitten wir darum, uns die Praxisfälle im Vorfeld kurz skizziert bis zum 06.06.2024 in einer Mail an Michaela Kohls (m.kohls@gib.nrw.de) mitzuteilen.

Die Veranstaltung findet in Präsenz bei der G.I.B. in Bottrop statt. Eine Anreise ist ab 09:00 Uhr möglich.

Organisatorischer Hinweis: Die Veranstaltung richtet sich an einen eingeschränkten Teilnehmendenkreis. Eine Anmeldung ist nur über den entsprechenden Einladungs-Link möglich.


Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union.

Daten der Veranstaltung

Methoden Vortrag, Diskussion, Fallarbeit
Zielgruppen Berater*innen der landesgeförderten Beratungsstellen Arbeit NRW.
Veranstaltungsleitung Michaela Kohls, G.I.B.
Referent/in Rechtsanwältin Ina Thomas, Iserlohn
Veranstaltungsort G.I.B. mbH, Im Blankenfeld 4, 46238 Bottrop
Termin 21.06.2024
von 09:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Veranstaltungsnummer V 24/034
max. Teilnehmerzahl 22
Anmeldefrist 26.06.2024
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.