Kollegialer Praxisaustausch im landesweiten Netzwerk gegen Arbeitsausbeutung II/2024
V 24/094
Der "Welttag der menschenwürdigen Arbeit" am 7. Oktober wurde 2008 erstmalig vom Internationalen Gewerkschaftsbund ausgerufen, um bei Regierenden für gute Arbeitsbedingungen zu werben.
Wir möchten uns in dieser Veranstaltung gerne im kollegialen Netzwerk dazu austauschen, wie dieser Tag für eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden kann, um auf das Thema „Gute Arbeitsbedingungen“ sowie auf die Angebote der Beratungsorganisationen und die Zusammenarbeit im Netzwerk aufmerksam zu machen.
Vielleicht gibt es bereits Überlegungen für 2024? Oder wir können in dieser Veranstaltung auf gute Beispiele von Aktionen aus den vergangenen Jahren zurückgreifen und weiterentwickeln?
Gerne laden wir die Berater*innen aus dem landesweiten Netzwerk gegen Arbeitsausbeutung in NRW zu einem Online-Ideenaustausch am Freitag, 24. Mai 2024 ein.
Für die Teilnahme ist ein Endgerät mit Mikrofon und Kamera sowie eine stabile Internetverbindung erforderlich.
Den Link zur Online-Veranstaltung erhalten Sie nach Ablauf der Anmeldefrist.
Organisatorischer Hinweis: Die Veranstaltung richtet sich an einen eingeschränkten Teilnehmendenkreis. Eine Anmeldung ist nur über den entsprechenden Einladungs-Link möglich.
Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union.
Daten der Veranstaltung
Methoden | Fachlicher Input, Diskussion |
Zielgruppen | Berater*innen der landesgeförderten Beratungsstellen Arbeit NRW und des landesweiten Netzwerkes gegen Arbeitsausbeutung |
Veranstaltungsleitung | Michaela Kohls und Lena Becher, G.I.B. |
Veranstaltungsort | Online |
Termin |
24.05.2024
von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Veranstaltungsnummer | V 24/094 |
max. Teilnehmerzahl | 50 |
Anmeldefrist | 17.05.2024 |
Teilnahmebetrag | Die Veranstaltung ist kostenlos. |
Hinweise für Teilnehmende
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.