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VMI-Workshop zu Prozessen und Verantwortlichkeiten KAoA-STAR

Folgeworkshop (VMI-Workshop) zur weiteren Verfahrensklärung bei der Umsetzung von Standardelementen der beruflichen Orientierung im Rahmen von KAoA-STAR an Schulen des Gemeinsamen Lernens.

W 19/003

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Für die Umsetzung der Standardelemente der beruflichen Orientierung im Rahmen von KAoA-STAR an Schulen des Gemeinsamen Lernens wurden Ende 2017 Verfahrensschritte und Verantwortlichkeiten abgestimmt. Beteiligte Akteure sind die zuständigen Ministerien MAGS und MSB NRW, die Schulaufsicht bei den Bezirksregierungen, die Landschaftsverbände und deren KAoA-STAR-Koordinierungsstellen sowie ausgewählte Kommunale Koordinierungsstellen KAoA.

Die Ergebnisse wurden verbindlich in einer sogenannten VMI-Matrix festgehalten. Nach mehr als einjähriger Umsetzungserfahrung sollen in dem Folgeworkshop jetzt Umsetzungserfahrungen ausgetauscht und in gemeinsamer Diskussion eine Fortschreibung und Weiterentwicklung der bisherigen VMI-Matrix erreicht werden.


Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.

Daten der Veranstaltung

Methoden Moderierte Diskussion
Zielgruppen MAGS NRW, MSB NRW, Bezirksregierungen, LVR, LWL, Kommunale Koordinierungsstellen
Veranstaltungsleitung Richard Osterholt, G.I.B.
Veranstaltungsort Hotel Melia, Inselstr. 2, 40479 Düsseldorf
Termin 27.02.2019
von 09:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Veranstaltungsnummer W 19/003
max. Teilnehmerzahl 25
Anmeldefrist 15.02.2019
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.