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28.03.2023

F 23/032

Einführungsveranstaltung für neue Berater*innen der Beratungsstellen Arbeit NRW

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31.03.2023

F 23/025

Kollegiale Fallberatung - Sozialrechtliche Fragen I/2023

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05.04.2023

F 23/036

Grundlagenschulung Leiharbeit

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Beratungsstellen Arbeit

Seit Januar 2021 fördert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes in allen 53 Gebietskörperschaften die Beratungsstellen Arbeit (BSA). Diese setzen zum einen die Angebote der bisherigen Erwerbslosenberatungsstellen fort und erweitern zum anderen ihr Beratungsangebot für Menschen, die von Arbeitsausbeutung betroffen oder bedroht sind.

Als arbeitsausbeuterisch sind Beschäftigungsverhältnisse einzuordnen, bei denen vorgeschriebene Arbeitsbedingungen umgangen werden, zum Beispiel durch die Umgehung des gesetzlichen Mindestlohns, Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, fehlende Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder bei Urlaub, unrechtmäßige Kündigungen und Nichteinhaltung von Arbeitsschutzvorschriften.

Die bestehenden Projekte des Landes und Bundes in NRW zur Beratung gegen Arbeitsausbeutung kooperieren mit den Beratungsstellen Arbeit in einem landesweiten Beratungsnetzwerk.

Die Ratsuchenden finden in den Beratungsstellen Arbeit Unterstützung bei wirtschaftlichen, psychosozialen und arbeits- und sozialrechtlichen Themen sowie zu Fragen von Qualifizierung und Beschäftigung. Die Beratungsstellen Arbeit eröffnen den Betroffenen Wege zu weiterführenden Hilfs- und Beratungsangeboten.  Darüber hinaus sind die Beratungsstellen Arbeit Orte der Begegnung für erwerbslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen.

Die fachliche Begleitung des Landesprogramms erfolgt durch die G.I.B. mit finanzieller Unterstützung durch das Land Nordrhein-Westfalen und den Europäischen Sozialfonds. Die G.I.B. stellt u.a. den landesweiten Erfahrungsaustausch der Einrichtungen untereinander sicher, unterstützt die Vernetzung und Zusammenarbeit auf der Landesebene sowie in den Regionen und trägt zur weiteren Qualifizierung der Berater*innen durch Fortbildungen bei, die in Abfrage des Bedarfs entwickelt und umgesetzt werden.

Darüber hinaus flankiert die G.I.B. mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds/REACT-EU als Teil der Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie die Beratungsstellen Arbeit mit der Einrichtung eines Rechtsberatungspools (15.12.2021 bis 31.03.2023). Über den Rechtsberatungspool erhalten die Beratungsstellen Arbeit in NRW eine arbeitsrechtliche Unterstützung bei der Beratung von prekär beschäftigten Ratsuchenden, die von Arbeitsausbeutung betroffen oder bedroht sind.
 

Logo ESF/MAGS "Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds"

 

Ansprechpersonen
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Helmut Kleinen h.kleinen@gib.nrw.de 02041 767-208
Michaela Kohls m.kohls@gib.nrw.de 02041 767-212