Alleinerziehend
Allein mit Kind/Kindern zu leben ist zum einen eine zunehmende Lebensform – zum anderen eine durch Trennung und Scheidung entstandene Lebenssituation. Die Armutsgefährdung der alleinerziehenden Haushalte ist zwischen 2005 und 2014 gestiegen; diese stellen mit einem Anteil von 41,9 % die am zweitstärksten von Armut betroffene Gruppe dar. Und der größte Teil von ihnen sind Frauen. (Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes u. a. 2016) Die Abhängigkeit von Grundsicherung oder ergänzenden SGB II-Hilfen hat sich in den letzten 7 Jahren kaum verändert und liegt in NRW 2015 bei den Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften bei 45,7 %.
Dabei ist die Arbeitsmotivation der Alleinerziehenden im SGB II fast so hoch wie bei den Vätern in den Paarhaushalten, gemessen an der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit innerhalb von 42 Monaten. Trotzdem verbleiben Alleinerziehende deutlich länger im SGB II-Bezug als Mütter in Paarhaushalten. Der notwendige Aufwand für Kinderbetreuung schränkt die Ressourcen für Arbeitszeit und die Chancen zur Überwindung der Bedürftigkeit der Alleinerziehenden ein. Auch der Bedarf für Ausbildung und Qualifizierung ist offensichtlich, da die Mehrheit der Alleinerziehenden im SGB II in NRW keine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Weitere aktuelle Daten zur Situation von Alleinerziehenden im SGB II sind im G.I.B.-Lohnhallengespräch „Arbeitsmarktchancen für Alleinerziehende“ vom 31.01.2017 dokumentiert.





