Wiedereinstieg
Viele Frauen unterbrechen ihre Berufstätigkeit, um ihre Kinder zu versorgen und steigen nach der Elternzeit nicht mehr ein. Ältere Frauen pflegen Angehörige und steigen vorzeitig aus dem Beruf aus. Nicht-kontinuierliche Erwerbsverläufe haben Folgen für die Höhe des Verdienstes, für die berufliche Entwicklung und die Rente. Ein Wiedereinstieg nach der Familienphase ist für viele schwierig, angesichts schlechter Rahmenbedingungen: Das sind zum einen starre und atypische Arbeitszeiten, zu wenig Ganztagesplätze für kleine Kinder, nicht ausreichende Grundschul- und Ferienbetreuung sowie finanziell widersprüchlich wirkende Anreizsysteme im Steuer- und Sozialsystem. Nicht zuletzt bilden – vor allem in den westlichen Bundesländern – traditionelle Rollenvorstellungen weitere Hürden.
Wer nach einer Familienphase zurück auf den Arbeitsmarkt will,
- Braucht Beratung und Information. Berufsrückkehrer/in sollen nach Sozialgesetzbuch III, § 8b die zu ihrer Rückkehr in die Erwerbstätigkeit notwendigen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung erhalten. Dazu gehören insbesondere Beratung und Vermittlung sowie die Förderung der beruflichen Weiterbildung. Nicht alle Personen, die einen Wiedereinstieg planen, erhalten bei der Bundesagentur für Arbeit den Status Berufsrückkehrer/in, da die Eingabe des Merkmals nicht verpflichtend ist.Von den gemeldeten Berufsrückkehrenden sind 2 % Männer und 98 % Frauen.
- Steigt oft über Minijobs oder Teilzeitarbeit ein und hofft auf die Brückenfunktion. Aber fast die Hälfte der teilzeitbeschäftigten und zwei Drittel der geringfügig beschäftigten Frauen möchte länger arbeiten.
- Braucht berufliche Anpassungsqualifizierung oder muss sich beruflich ausbilden lassen oder sich umorientieren. 36 % der Frauen in der Stillen Reserve und 30 % der bei den Arbeitsagenturen gemeldeten Berufsrückkehrerinnen haben keinen Berufsabschluss.
(Potenziale für den Arbeitsmarkt – Frauen zwischen Beruf und Familie, IAB-Kurzbericht 23/2011)




