G.I.B NRW

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06.06.2023

W 23/023

Teilzeitberufsausbildung in der Pflegeausbildung

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13.06.2023

F 23/009

Grundlagenschulung Werkvertrag

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14.06.2023

F 23/018

"Minijob“ – Arbeitsverhältnis zweiter Klasse?"

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Publikationen

 

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Langzeitarbeitslose profitieren nach wie vor nicht oder nur in sehr geringem Maße von den positiven Entwicklungen am Arbeitsmarkt. Insgesamt nimmt der Anteil langzeitarbeitsloser Menschen an allen Arbeitslosen zu.

Unter der Maxime „Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren“ förderte das Landesarbeitsministerium bereits von 2013 bis 2020 Projekte „Öffentlich geförderte Beschäftigung NRW“. Ziel der Förderung war die Verbesserung der sozialen und beruflichen Teilhabe arbeitsmarktferner Personengruppen im SGB II und eine langfristige bzw. dauerhafte Integration besonders benachteiligter Zielgruppen des Arbeitsmarktes in das Erwerbsleben.

Mit Beginn des Jahres 2019 trat das Teilhabechancengesetz in Kraft, das einen ähnlichen Ansatz verfolgt. Durch die Gesetzesnovelle ergaben sich wesentliche Veränderungen in der Beschäftigungsförderung für Langzeitarbeitslose bzw. Langzeitleistungsbeziehende im SGB II. Neben der Neufassung des §16e SGB II ist ein wesentlicher Punkt, die Möglichkeit der Förderung von besonders arbeitsmarktfernen Zielgruppen gem. §16i SGB II.

Hier unterstützt die G.I.B. die Jobcenter bei der effektiven Umsetzung der ganzheitlich beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching), aber auch zu anderen Aspekten des Teilhabechancengesetzes. Ein wesentliches Element ist hierbei der fachliche Austausch zwischen den Jobcentern, aber auch der zwischen den Jobcentern, dem MAGS und der Regionaldirektion der BA.  

Das MAGS fördert von 2021 bis 2023 mit REACT Mitteln der EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe) im Rahmen der „Initiative Wiedereinstieg NRW“ mehrere Förderprogramme um u. a. Anreize für Betriebe zu setzen, langzeitarbeitslosen Menschen eine Perspektive zu geben. Auch sollen langzeitarbeitslose Menschen bei ihrem Einstieg in Beschäftigung gezielt unterstützt werden.

Die fachliche Begleitung der Projekte in den zuvor erwähnten Ansätzen erfolgt durch die G.I.B.

Unter „Programminfos“ finden Sie aktuelle Unterlagen zu den Aufrufen.

Ansprechpersonen
E-Mail
Telefon
Ute Soldansky u.soldansky@gib.nrw.de 02041 767-256
Benedikt Willautzkat b.willautzkat@gib.nrw.de 02041 767-204