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Insolvenz des Arbeitgebers - Was müssen Arbeitnehmende wissen?

Diese Fortbildung zum Thema "Insolvenz des Arbeitgebers - Was müssen Arbeitnehmende wissen?" richtet sich ausschließlich an die Berater*innen der Beratungsstellen Arbeit NRW.

V 24/099

Die maximale Anzahl der Teilnehmer/innen ist erreicht. Hier können Sie sich aber zur Warteliste anmelden.

Die Beratungsstellen Arbeit NRW beraten u. a. von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, Beschäftigte mit aufstockenden SGB II-Leistungen sowie Menschen, die von Arbeitsausbeutung betroffen sind. Die Einrichtungen leisten Unterstützung bei sozial- und arbeitsrechtlichen sowie bei wirtschaftlichen und psychosozialen Fragen. Sie bieten einzelfallbezogene Beratung zur beruflichen Entwicklung und informieren über Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Als Lotsen eröffnen sie Zugang zu weiteren Hilfs- und Beratungsangeboten.

Die Insolvenz des Arbeitgebers und die sich daraus ergebenden Folgen für die Beschäftigung, kann daher Teil der Lebensrealität von ratsuchenden Menschen in der Beratungsstelle Arbeit sein.

Was passiert eigentlich, wenn ein Arbeitgeber Insolvenz anmeldet? Und was müssen Beschäftigte und Berater*innen wissen? Diese Fragen greift das Fortbildungsangebot auf und berücksichtigt inhaltlich folgende Aspekte:

  • allgemeine Definition und Ablauf eines Insolvenzverfahrens,
  • arbeits- und sozialrechtliche Konsequenzen für Arbeitnehmende wie z. B. Fortführung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Antrag auf Insolvenzgeld, Lohn- und Urlaubsansprüche, Krankenversicherungsschutz, Lohnersatzleitungen etc.,
  • Anfechtungsoptionen und Abwehrmöglichkeiten

Die Fortbildung wird online im Rahmen von zwei Modulen à 4 Stunden durchgeführt:

  • Dienstag, den 11.06.2024
  • Mittwoch, den 12.06.2024

jeweils von 09:00 bis 13:00 Uhr.

Für die Teilnahme benötigen Sie einen PC/Laptop mit Kamera sowie eine stabile Internetverbindung.

Organisatorischer Hinweis: Die Veranstaltung richtet sich an einen eingeschränkten Teilnehmendenkreis. Eine Anmeldung ist nur über den entsprechenden Einladungs-Link möglich.


Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union.

Daten der Veranstaltung

Methoden Fachlicher Input, Fallbeispiele, Diskussion
Zielgruppen Berater*innen der landesgeförderten Beratungsstellen Arbeit NRW
Veranstaltungsleitung Michaela Kohls, G.I.B.
Referent/in Rechtsanwältin Dagmar Vogel, Oberhausen
Veranstaltungsort Online
Termin 11.06.2024 09:00 Uhr bis
12.06.2024 13:00 Uhr
Zeitplan
  • Dienstag 11.06.2024 von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Mittwoch 12.06.2024 von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Veranstaltungsnummer V 24/099
max. Teilnehmerzahl 35
Anmeldefrist 27.05.2024
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.