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Der ALG II Antrag

Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der landesgeförderten Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren.

F 18/052

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Das SGB II ist ein antragsabhängiges, bedürftigkeitsabhängiges, an sozialhilfetypische Bedarfe ausgerichtetes und sanktionsbewehrtes Leistungsrecht der sozialen Existenzsicherung. Der Grundsatz lautet: Ohne Antrag keine Leistungen. Der Antrag ist der Schlüssel und zugleich die erste zu überwindende Hürde für den Zugang in das SGB II-Leistungsrecht.

Das Antragsverfahren ist kompliziert und überfordert insbesondere diejenigen, die mit Verwaltungsverfahren nicht vertraut sind. Das Antragsverfahren umfasst - je nach den Verhältnissen des Haushalts (Alleinstehende, Paare, Familien) bis zu 20 Antragsvordrucke. Mit dem Antragsverfahren sind aufwendige Auskunfts-, Nachweis- und Mitwirkungspflichten verbunden. Für Betroffene eine schwierige, oft überfordernde Situation.

In der Fortbildung wird in das Antragsrecht und den damit verbundenen Auskunfts-, Mitwirkungs- und Nachweispflichten eingeführt. Entlang der Antragsformulare wird aufgezeigt, für welche Bedarfe welche Anträge gestellt werden müssen. Hauptschwerpunkt der Fortbildung ist, entlang der Antragsvordrucke in die Systematik des Leistungsrechts (von der Leistungsberechtigung, dem Bedarf der Bedarfs- bzw. Haushaltsgemeinschaft über die Bedürftigkeitsprüfung bis hin zu den Sanktionen) einzuführen.

Einzelfallbeispiele und spezielle Fragestellungen zum Leistungsrecht können in den Seminarkontext eingebracht werden.

Bitte bringen Sie folgende Antragsvordrucke mit, da vorgesehen ist, mit einzelnen Antragsvordrucken, insbesondere dem Hauptantrag, zu arbeiten:

  • Hauptantrag Arbeitslosengeld II
  • Weiterbewilligungsantrag Arbeitslosengeld II
  • Anlage WEP - weitere Personen der Bedarfsgemeinschaft
  • Anlage KdU - Kosten der Unterkunft und Heizung
  • Einkommensbescheinigung
  • Arbeitsbescheinigung
  • Anlage VM – Vermögen
  • Anlage VE - Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft
  • Anlage MEB - Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung
  • Anlage BB - besondere Bedarfe
  • VÄM – Veränderungsmitteilung

    Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.

Daten der Veranstaltung

Methoden Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeit
Zielgruppen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der landesgeförderten Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren
Veranstaltungsleitung Anne Gollenbeck, G.I.B.
Referent/in Jonny Bruhn-Tripp, Verfasser von Info-Schriften zum SGB II, Sozialhilferecht und Rentenrecht
Veranstaltungsort Mercure Hotel Dortmund Centrum, Olpe 2, 44135 Dortmund
Termin 14.06.2018
von 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Veranstaltungsnummer F 18/052
max. Teilnehmerzahl 22
Anmeldefrist 07.06.2018
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.