Fachtag Soziale Teilhabe
T 23/047
Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!
Gemeinsam mit Vertreter*innen des Landes, der Bundesagentur für Arbeit, Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen wollen wir beleuchten, was soziale Teilhabe im Kontext des SGB II bedeutet. Hierbei fließen auch Ergebnisse des Modellprojekts Soziale Teilhabe ein. Die Veranstaltung beginnt mit Grußworten aus dem Landesarbeitsministerium, der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit sowie der G.I.B. NRW. Im Anschluss beleuchtet Dr. Peter Bartelheimer den Begriff und die Geschichte der sozialen Teilhabe im SGB II und nimmt somit eine wissenschaftliche Einordnung des Themas vor.
Dr. Claudia Globisch (IAB) stellt das Evaluationsprogramm des IAB zur Bürgergeldreform vor. Hier wird u. a. der Frage nachgegangen, welchen Einfluss der normative Wandel der Bürgergeld-Reform auf die Beratungstätigkeiten im Jobcenter hat. Auf Grundlage der Ergebnisse aus der Begleitforschung zum THCG wird zudem eingeordnet, welche Effekte die Gesetzesänderung im SGB II haben könnte. In einem anschließenden Podiumsgespräch mit Vertreter*innen der Wissenschaft sowie aus MAGS, RD und G.I.B. NRW wird diskutiert, ob/wie die Teilhabeförderung durch das Bürgergeld noch sichtbarer und bedeutender werden kann.
Nach einem gemeinsamen Mittagessen beginnt der zweite Teil der Veranstaltung. In Arbeitsgruppen werden zunächst Praxisbeispiele zur Teilhabeförderung von Jobcentern vorgestellt. Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, Ihre Erfahrungen mit der Einführung und Umsetzung des Bürgergelds zu diskutieren und diese im Bezug zum Thema soziale Teilhabe einzuordnen.
Bitte teilen Sie uns im Kommentarfeld bei Ihrer Anmeldung mit, an welcher Arbeitsgruppe Sie teilnehmen möchten und benennen Sie dort Ihre Prioritäten 1-3. Die Gruppen starten mit jeweils unterschiedlichen thematischen Inputs. Es findet dann ein Erfahrungsaustausch zu den in allen Gruppen identischen Leitfragen statt. Wir danken für Ihr Verständnis, dass wir vor diesem Hintergrund und aufgrund der räumlichen Gegebenheiten ggf. nicht immer die erste Priorität berücksichtigen können. Sollten Sie keine Priorität angeben, behalten wir uns vor, Sie einer Arbeitsgruppe zuzuordnen.
Die Arbeitsgruppen:
- AG 1: Ansätze zur Umsetzung Sozialer Teilhabe – Strukturen und Beratungsansätze im Zusammenspiel (Jobcenter Bielefeld)
- AG 2: §16k SGB II - Möglichkeiten der Förderung sozialer Teilhabe (Jobcenter Kreis Unna)
- AG 3: Begleitung des Bürgergelds im Jobcenter - eine Frage des Mindsets (Jobcenter Hildesheim)
- AG 4: Die Bedeutung von Teilhabe im Kooperationsplan (Jobcenter Hamm)
- AG 5: Kund*innenbeteiligung - Workshops zur Dienstleistungsqualität
Auf die Arbeitsgruppen-Phase folgt ein Gallery-Walk. Hier können Sie die Ergebnisse der anderen Arbeitsgruppen einsehen, Nachfragen stellen und ins Gespräch kommen. Der Fachtag endet mit einem Blick auf das Graphic Recording, einer gemeinsamen Diskussion im Plenum und Abschlussstatements der beteiligten Akteure.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und stehen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union.
Daten der Veranstaltung
Methoden | Vorträge, Podiumsgespräch, Impulse, Arbeitsgruppen, Gallery-Walk |
Zielgruppen | Mitarbeitende der Jobcenter in NRW mit Führungsverantwortung und/oder thematischem Bezug |
Veranstaltungsleitung | Jan Amonn, Peter Fehse, Pamela Marquas, G.I.B. NRW |
Referent/in | Dr. Peter Bartelheimer, Dr. Claudia Globisch (IAB) |
Veranstaltungsort | NH DÜSSELDORF CITY NORD, Münsterstraße 230-238, 40470 Düsseldorf |
Termin |
23.11.2023
von 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr |
Veranstaltungsnummer | T 23/047 |
max. Teilnehmerzahl | 100 |
Anmeldefrist | 17.11.2023 |
Teilnahmebetrag | Die Veranstaltung ist kostenlos. |
Hinweise für Teilnehmende
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.