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Netzwerk Armutsprävention II/2019

Das Team Armutsbekämpfung und Sozialplanung der G.I.B. lädt herzlich zum zweiten Netzwerktreffen Armutsprävention ein.

W 19/070

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Das Team Armutsbekämpfung und Sozialplanung der G.I.B. lädt Sie herzlich zum zweiten Netzwerktreffen Armutsprävention ein.

Wir möchten bei diesem Termin zwei inhaltliche Inputs geben und uns mit Ihnen über die zukünftige Arbeit im Netzwerk austauschen.

Für die Inputs konnten wir Herrn Sterzel von der Regionaldirektion der Agentur für Arbeit gewinnen, welcher über erste Umsetzungsschritte des Teilhabechancengesetzes berichten wird, sowie Frau Schütte vom Landeszentrum für Gesundheit NRW, die das Projekt „Kapazitätsentwicklung im Quartier - Qualitätsinstrument Gesundheitsförderung und Prävention“ vorstellen wird.

Nach der Mittagspause wollen wir uns im Rahmen eines World Cafés über die Weiterentwicklung des Netzwerks austauschen.

Wir hoffen, möglichst viele von Ihnen am 21.11.2019 begrüßen zu dürfen.

Wenn Sie Fragen zu der Veranstaltung haben, kontaktieren Sie bitte:
Dr. Frank Nitzsche, Tel.: 02041 767157; E-Mail: f.nitzsche@gib.nrw.de oder
Denise Anton, Tel.: 02041 767262; E-Mail: d.anton@gib.nrw.de


Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.

Daten der Veranstaltung

Zielgruppen Fachöffentlichkeit, Dezernentinnen und Dezernenten, Fachplanerinnen und Fachplaner, Freie Träger, Landesministerien, Landesprogramme
Veranstaltungsleitung Denise Anton, Dr. Frank Nitzsche, G.I.B.
Referent/in Stefan Sterzel, RD NRW
Gabi Schütte, LZG NRW
Veranstaltungsort Mercure Hotel Dortmund Centrum, Olpe 2, 44135 Dortmund
Termin 21.11.2019
von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Veranstaltungsnummer W 19/070
max. Teilnehmerzahl 40
Anmeldefrist 14.11.2019
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.

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