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SGB II - aktuelle Rechtsprechung 2019

Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Beraterinnen und Berater der landesgeförderten Erwerbslosenberatungsstellen.

F 19/096

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Wie auch bereits in den vergangenen Jahren werden zum Jahresabschluss in diesem Seminar neue Entscheidungen der Sozialgerichte aus dem Jahr 2019 vorgestellt und ausführlich und kritisch besprochen.

Folgende Themen werden dabei Berücksichtigung finden:

  • Rechtsprechung zum Anspruch auf Leistungen SGB II dem Grunde nach (insbesondere Einkommen und Vermögen, Leistungsausschlüsse)
  • Anspruch auf Leistungen der Höhe nach (Unterkunftskosten, Regelleistungen, Mehrbedarfe, Einmalbedarfe)
  • Eingliederungsleistungen (hier: Eingliederungsverwaltungsakt)
  • Sanktionen (Ersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten, Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente, Aufrechnung)
  • Verfahren (Neues zu § 41a SGB II, Erlass gem. § 1629a BGB)

    Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.

Daten der Veranstaltung

Methoden Vortrag, Diskussion, Fallbesprechung
Zielgruppen Beraterinnen und Berater der landesgeförderten Erwerbslosenberatungsstellen
Veranstaltungsleitung Anne Gollenbeck, G.I.B.
Referent/in Rechtsanwalt Uwe Klerks, Kanzlei Conradis und Jansen Duisburg
Veranstaltungsort GHOTEL hotel & living Essen, Hachestr. 63, 45127 Essen
Termin 26.11.2019
von 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Veranstaltungsnummer F 19/096
max. Teilnehmerzahl 21
Anmeldefrist 19.11.2019
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.