Teilhabe fördern oder Exklusion produzieren? - Zugang zu Arbeit und sozialen Leistungen von Personen mit Fluchthintergrund
F 16/049
Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!
Mehr als 60 Millionen Menschen sind aktuell vor Krieg und Verfolgung weltweit auf der Flucht. Auch in Deutschland ist die Zahl der schutzsuchenden Menschen im vergangenen Jahr stark angestiegen.
Für die Beratung und Begleitung dieser Zielgruppe sind besondere Regelungen des Asylgesetzes, des Aufenthaltsgesetzes und der Beschäftigungsverordnung zu beachten.
Die Veranstaltung bietet eine Einführung in das Flüchtlingsrecht und vermittelt die wichtigsten praktischen Handlungskompetenzen für die Beratung und Begleitung von Menschen mit Fluchthintergrund.
Folgende Themen stehen hier im Fokus:
Zugang zu Leistungen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung
- Schule/Schulpflicht
- Sprache
- Ausbildungsförderung
- Zugang zum Arbeitsmarkt
Sicherung des Lebensunterhalts
- Leistungsberechtigung nach AsylbLG
- Leistungsberechtigung nach SGB II
Alternativen zum Asylverfahren
Die Veranstaltung wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.
Daten der Veranstaltung
Methoden | Präsentation, Diskussion, Fallarbeit |
Zielgruppen | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der landesgeförderten Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren |
Veranstaltungsleitung | Anne Gollenbeck, G.I.B. |
Referent/in | Claudius Voigt, GGUA |
Veranstaltungsort | G.I.B., Im Blankenfeld 4, 46238 Bottrop |
Termin |
07.04.2016
von 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr |
Veranstaltungsnummer | F 16/049 |
max. Teilnehmerzahl | 22 |
Anmeldefrist | 31.03.2016 |
Teilnahmebetrag | Die Veranstaltung ist kostenlos. |
Hinweise für Teilnehmende
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.