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Workshop - Neuregelung im BBiG in Bezug auf Teilzeitberufsausbildung für TEP-Träger

Die Neuregelungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zum 01.01.2020 stehen im Zentrum des Workshops, den die G.I.B. im Rahmen der fachlichen Begleitung für die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TEP-Projekte anbietet.

W 20/016

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Zum 1. Januar 2020 ist das neue Berufsbildungsgesetz (BBiG) in Kraft getreten.

Im § 7a des BBiG wurde die Teilzeitberufsausbildung gesondert aufgenommen. Anders als bisher können nun alle Personen eine duale Ausbildung in Teilzeit beginnen.

Mit der Öffnung der Möglichkeiten der Teilzeitberufsausbildung für alle Zielgruppen, stellen sich für die TEP-Teilnehmenden jedoch auch Fragen.

  • Wie etwa kann für Auszubildende mit Familienverantwortung wie bisher eine Teilzeitausbildung von regulärer Ausbildungsdauer gewährleistet werden?
  • Welche Auswirkungen ergeben sich für die Unternehmens- und Ausbildungsplatzakquise?
  • Wie ist der Umgang der Berufsschulen mit der flexibilisierten Ausbildungsdauer vorgesehen?

Aus Sicht der Praxis ergeben sich somit noch Fragen in Bezug auf die Umsetzung, die bis zum Ausbildungsbeginn 2020 geklärt werden sollten.


Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.

Daten der Veranstaltung

Methoden Impulsvortrag, Diskussion, World-Café
Zielgruppen Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TEP-Projekte
Veranstaltungsleitung Dr. Victoria Schnier, G.I.B.
Veranstaltungsort G.I.B. mbH, Im Blankenfeld 4, 46238 Bottrop
Termin 23.03.2020
von 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Veranstaltungsnummer W 20/016
max. Teilnehmerzahl 30
Anmeldefrist 13.03.2020
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.