G.I.B NRW

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30.04.2024

V 24/044

Vermittlungsoffensive - Online Werkstattgespräch zum Absolventenmanagement

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14.05.2024

V 24/091

Arbeitskreis Migration - Online

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14.05.2024

V 24/072

Arbeitsmarktpolitische Potenziale des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

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15.05.2024 - 16.05.2024

V 24/038

Aktuelle Rechtsprechung zum SGB II

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24.05.2024

V 24/094

Kollegialer Praxisaustausch im landesweiten Netzwerk gegen Arbeitsausbeutung II/2024

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Programminfos

Inklusionsunternehmen sind rechtlich selbstständige Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes und unterliegen den allgemeinen Markt- und Wettbewerbsbedingungen. Ihr sozialer Auftrag: Sie beschäftigen zwischen 30 % und 50 % schwerbehinderte Menschen dauerhaft in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen. Inklusionsbetriebe oder Inklusionsabteilungen sind rechtlich unselbstständige Teile privatwirtschaftlicher Unternehmen oder öffentlicher Arbeitgeber. Auch sie beschäftigen im erheblichen Umfang Menschen mit Handicap.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Inklusionsunternehmen, -betriebe oder -abteilungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel mit Zuschüssen zu den förderfähigen Gesamtinvestitionen. Grundsätzlich können bis zu 80 %, max. 20.000 Euro je neuem Arbeitsplatz für einen schwerbehinderten Menschen gefördert werden.

Zudem können die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe als Nachteilsausgleich Zuschüsse zu den Personalkosten gewähren. Für den besonderen Betreuungsaufwand erhalten Inklusionsbetriebe monatlich eine Pauschale von bis zu 300 Euro für schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Darüber hinaus kann ein Zuschuss von bis zu 30 % des Arbeitnehmerbruttolohnes gezahlt werden. Weiter stehen ggf. auch die Eingliederungszuschüsse der Agenturen für Arbeit und Jobcenter zur Verfügung.