G.I.B NRW

Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Benutzerspezifische Werkzeuge

14.05.2024

V 24/072

Arbeitsmarktpolitische Potenziale des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

[mehr lesen...]
23.05.2024

V 24/059

2. Workshop „Fachkräfteeinwanderung nach NRW"

[mehr lesen...]

Die Strukturfonds

Seit Oktober 2011 liegen die Vorschläge der Kommission für die Verordnungen der Strukturfonds vor. Sie werden derzeit im Parlament und den Nationalstaaten beraten. Die Verordnungen bilden die Basis für die nationalen und regionalen Operationellen Programme, die die Ziele und Umsetzungen im Einzelnen regeln und die bis Ende 2013 abgeschlossen sein sollen.

Es gibt seit dem März 2012 den Entwurf für einen gemeinsamen strategischen Rahmen (GSR) mit thematischen Schwerpunkten aller Fonds um die integrierte Verwendung der Mittel für die gemeinsamen Ziele im Rahmen EUROPA 2020 zu gewährleisten. Darüber hinaus ist im GSR eine enge Verbindung zu den nationalen Reformprogrammen vorgesehen. Die Kommission will mit jedem EU-Land eine Partnerschaftsvereinbarung schließen, in der alle Verpflichtungen des jeweiligen Lands zur Verwirklichung der europäischen Ziele festgelegt werden. Es ist eine leistungsgebundene Reserve (5% der Mittel) für diejenigen Regionen vorgesehen, die beim Erreichen der Ziele am besten abschneiden. Bevor Mittel ausgezahlt werden, müssen die Behörden nachweisen, dass zufriedenstellende strategische, ordnungspolitische und institutionelle Rahmenbedingungen bestehen, die eine effiziente Nutzung der Mittel gewährleisten. Die Freigabe weiterer Mittel wird von der Leistung abhängig gemacht. Es soll sichergestellt werden, dass die Wirkung der Fördermittel nicht durch mangelnde Haushaltsdisziplin zunichte gemacht wird. Um Kosten zu reduzieren, sollen die Verfahren soweit möglich vereinfacht und digitalisiert und die Regeln für die Zuschussfähigkeit für EU-Finanzinstrumente vereinheitlicht werden.


Zukünftig sind drei Kategorien von Regionen vorgesehen:

  1. weniger entwickelte Regionen mit weniger als 75% des EU Sozialprodukt Durchschnitts – sie werden bis zu 85 % EU-Kofinanzierung bekommen;
  2. - als Neuerung – Übergangsregionen, deren Sozialprodukt zwischen 75% und 90% des EU 27 Durchschnitts liegt – mit bis zu 60% EU-Kofinanzierung;
  3. alle übrigen Regionen deren Sozialprodukt pro Kopf über 90% des Durchschnitts ist – mit bis zu 50% EU-Kofinanzierung wie bisher.

 

Für die beiden wichtigsten Fonds soll gelten:

Europäischer Regionalentwicklungsfonds
(EFRE)

  • Die Regionen sollen die EFRE-Mittel auf eine begrenzte Zahl von Zielen konzentrieren, die wiederum mit der Strategie Europa 2020 in Einklang stehen müssen.
  • Förderschwerpunkte wären Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Innovation und Unter-stützung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). In stärker entwickelten Regionen sollen mindestens 80 % der Mittel für diese Förderschwerpunkte ausgegeben werden, in weniger entwickelten Regionen mindestens 50 %. Für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien werden für alle Regionen bestimmte Mindestbeträge vorgesehen.
  • Städte und Stadtentwicklung sollen verstärkt und gezielt mit EFRE-Mitteln unterstützt. Für Maßnahmen zur integrierten, nachhaltigen Stadtentwicklung sollen mindestens 5% der EFRE Mittel vorgesehen werden.
  • Die Europäische territoriale Zusammenarbeit (INTEREG) soll verstärkt werden und höhere Mittel erhalten.

 
Europäischer Sozialfonds (ESF)

  • Vorgesehen ist auch hier eine stärkere Konzentration auf eine begrenzte Anzahl von Zielen im Sinne der Strategie Europa 2020.
  • Die EU-Länder müssten garantieren, dass ein gewisser Mindestanteil der gesamten Finanz-mittel, die sie im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik erhalten, aus dem ESF stammt. Dadurch hofft man eine stärkere Orientierung in Richtung Förderung von Beschäftigung, Bildung und Ausbildung sowie Armutsbekämpfung zu erzielen.
  • Ein wesentlicher Schwerpunkt würden Maßnahmen gegen die Jugendarbeitslosigkeit und für die am meisten benachteiligten Gruppen sein - mindestens 20 % der ESF-Mittel sind für Maßnahmen zur sozialen Eingliederung vorgesehen.
  • Der ESF soll weniger komplex und vor allem für die Empfänger geringer Zuwendungen vereinfacht werden.
  • Mithilfe von gemeinsamen Aktionsplänen würden operationelle Programme ergebnisorientierter durchgeführt. Insgesamt soll der ESF um 10% aufgestockt werden.