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Bundeskabinett beschließt Bericht über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Das Bundeskabinett hat den Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland 2017 beschlossen.

In diesen Bericht, der nach § 25 Absatz 2 SGB VII jährlich vorzulegen ist, gehen die Berichte der Unfallversicherungsträger sowie der Arbeitsschutzbehörden der Länder ein. Alle vier Jahre hat der Bericht einen umfassenden Überblick über die Entwicklung der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, ihrer Kosten und die Maßnahmen zur Sicherheit bei der Arbeit zu enthalten. Der bis zum 31. Dezember 2018 vorzulegende Bericht "Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2017" ist ein derartiger umfassender Bericht. Er liefert Angaben über die Entwicklungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz in den letzten vier Jahren in Deutschland. Dazu werden neben der Darstellung von Veränderungen wichtiger Kennzahlen wie Entwicklung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten auch Aktivitäten, Maßnahmen und Projekte verschiedener Arbeitsschutzakteure aus dem Berichtszeitraum 2014 - 2017 dargestellt.

Si­cher­heit und Ge­sund­heit bei der Ar­beit: Be­richts­jahr 2017 [PDF, 5MB]

Quelle: BMAS, 12. Dezember 2018