G.I.B NRW

Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Benutzerspezifische Werkzeuge

Navigation

Arbeit auf Abruf: Arbeitszeitflexibilität zulasten der Beschäftigten

Schon einmal von KAPOVAZ gehört? Bei "Kapazitätsorientierter variabler Arbeitszeit" werden Beschäftigte nur bei Bedarf eingesetzt und sitzen ansonsten "auf Abruf" zuhause - die Zeit zwischen den Arbeitseinsätzen gilt als "Freizeit" und ist unbezahlt: Arbeitszeitflexibilität zulasten der Beschäftigten.

In der aktuellen Ausgabe von arbeitsmarkt aktuell hinterfragen wir diese Form der Arbeitszeitflexibilität kritisch. Unser Fazit: "Aus arbeitsmarktpolitischer Sicht sind einseitig flexible Arbeitszeitregelungen wie Arbeit auf Abruf abzulehnen." Außerdem fordert der DGB eine Regelung, die klarstellt, dass "sogenannte Null-Stunden-Verträge unzulässig sind".
Äußerst prekäre Form der Beschäftigung

Die DGB-Analyse zeigt, dass es sich bei KAPOVAZ "um eine atypische und in vielen Fällen äußerst prekäre Form der Beschäftigung handelt, die mit vielen Risiken für die Beschäftigten behaftet ist", so das Fazit von arbeitsmarkt aktuell. "Wegen der negativen Folgen von Arbeit auf Abruf auf die Beschäftigten sollte Arbeit auf Abruf auf die politische Agenda. Es braucht mehr Schutz für die Beschäftigten, damit es zu einem fairen Ausgleich kommt."

arbeitsmarkt aktuell 06/2016 - Arbeit auf Abruf: Arbeitszeitflexibilität zulasten der Beschäftigten (application/acrobat, 664 kB)

Quelle: DGB, 26. September 2016