BMAS: Bericht zum Bundesteilhabegesetz vorgelegt
Zum Jahresende 2022 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Deutschen Bundestag und Bundesrat einen umfassenden Bericht über die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes vorgelegt.
Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation
Benutzerspezifische Werkzeuge
Zum Jahresende 2022 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Deutschen Bundestag und Bundesrat einen umfassenden Bericht über die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes vorgelegt.
G.I.B.
Gesellschaft für innovative
Beschäftigungsförderung mbH
Im Blankenfeld 4
46238 Bottrop
Außenstelle Gladbeck
Am Wiesenbusch 1
45966 Gladbeck
mail@gib.nrw.de
Telefon: +49 20 41 / 7 67 - 0
Telefax: +49 20 41 / 7 67 - 299