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BA-Hintergrundinfo: Sammelanträge zur Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter

Mit dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung (sog. "Arbeit-von-morgen-Gesetz") haben Arbeitgeber seit dem 1. Januar 2021 die Möglichkeit, für mehrere ihrer Beschäftigten in einem Sammelantrag Förderleistungen für die berufliche Weiterbildung zu beantragen. Die Hintergrundinfo informiert über statistische Ergebnisse zur Inanspruchnahme dieser neuen Form der Beantragung und verortet diese innerhalb der Förderstatistik.

Zusätzlich enthält der Bericht einen Überblick über die statistischen Auswertemöglichkeiten und gibt Hinweise zur Aussagekraft und Interpretation der Ergebnisse.

Zur Hintergrundinfo:
https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Grundlagen/Methodik-Qualitaet/Methodenberichte/Foerderstatistik/Generische-Publikationen/Hintergrundinfo-Sammelantraege-zur-Foerderung-der-beruflichen-Weiterbildung-Beschaeftigter.pdf
 

Quelle: BA, 29. September 2023