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Faire Arbeit: Mindestlohn in der Zeitarbeit wird allgemeinverbindlich

Der Weg für einen flächendeckenden Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche ist geebnet: Der Tarifausschuss im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat in der vergangenen Woche einstimmig beschlossen, dass der tarifliche Mindestlohn in der Zeitarbeit des iGZ/BAP-DGB-Tarifwerkes zum 1. Juni allgemeinverbindlich erklärt werden soll. Mehr dazu auf www.landderfairenarbeit.nrw.de.