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Minijobs sind keine Arbeitsverhältnisse 2. Klasse

Im Dezember 2015 übten allein in Nordrhein-Westfalen über 1,68 Millionen Menschen einen Minijob aus (Quelle: Quartalsbericht der Minijob-Zentrale, 4. Quartal 2015). Auch in NRW ist damit seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns die Anzahl der Minijobs leicht gesunken. Es gibt Anzeichen dafür, dass diese - zumindest teilweise - in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt wurden. Jedoch nutzen weiterhin viele die Möglichkeit, unter günstigen sozialversicherungsrechtlichen bzw. steuerrechtlichen Bedingungen im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung einen geringen Verdienst bzw. Hinzuverdienst zu erzielen. Mehr dazu auf www.landderfairenarbeit.nrw.de.